Beilage 1
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 83 Seiten
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cherungsnachweis vorlegen zu können.
Grundsätzlich ist die angestrebte Vereinfachung der Strassenverkehrsbestimmungen zu begrüssen. Die Zusammenführung der Signale in die Benützerverordnung mit den übrigen Verhaltensvorschriften ist sinnvoll.
Bei den vorgeschlagenen umfangreichen Änderungen stellt sich jedoch die Frage über Aufwand und Ertrag. Unbestritten ist, dass die vorgeschlagenen Neuordnungen der Bestimmungen der VRV und der SSV in der Strassenbenützungsverordnung (StBV) und in der Verordnung über die behördliche Strassensignalisation (BSSV) zwar eine klarere Struktur gegenüber VRV und SSV aufweisen. Daraus sehen wir jedoch kaum einen Mehrwert für die Verkehrsteilnehmenden oder gar für die Verkehrssicherheit. Nebst dem baulichen Aufwand aufgrund der Signalisationsänderung für die Höchstgeschwindigkeit innerorts dürfen die daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten für die Anpassung von Formularen, der EDV-Systeme der Strafverfolgung sowie der Aus- und Weiterbildungsunterlagen für die Führerprüfungen und den Strafverfolgungsbehörden nicht vergessen werden.
In den Groberläuterungen (B.5.) stellt selbst das ASTRA fest, dass die vorgängige Revision des SVG ein klarer Mehrwert ergeben würde. Wo allerdings das ASTRA den überwiegenden Bedarf der Totalrevision der VRV und der SSV ohne SVG-Revision trotzdem sieht, kann nicht nachvollzogen werden. Zumal im Zusammenhang mit Via Sicura eine Revision des SVG vorbereitet wird.
Wenn schon das SVG revidiert wird, erscheint es sinnvoller, dass zuerst die Anpassungen im SVG und damit die Verbesserungen im Hinblick auf die vorliegende Revision von VRV und SSV berücksichtigt werden.
VCS Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme. VERVE ist ein sinnvoller Schritt, um die Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Ein möglichst reibungsloser und sicherer Verkehrsfluss wird dadurch unterstützt. Aufgrund der obgenannten Unfallproblematik innerorts verdient der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden im VERVE-Prozess besondere Beachtung.
Im Innerortsbereich, wo sich Fussgänger, Velofahrerinnen, Autofahrer, Motorradfahrerinnen, LKW-Fahrer den begrenzten Verkehrsraum teilen müssen, haben für alle verständliche Verkehrsregeln und Signalisationen eine wichtige Bedeutung. Diese tragen unter anderem zu einer freien Mobilität mit möglichst wenig Verletzten bei.
Die Unfallauswertungen aus dem bfu-Faktenblatt Vortrittsmissachtungen innerorts und dem bfu-Sinusbericht verdeutlichen den Nachholbedarf für mehr Sicherheit der unge-
schützten Verkehrsteilnehmenden innerorts:
Gemäss Erläuterungen des Astra steht bei VERVE die Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit im Vordergrund.
Für den «Endverbraucher» bleiben die Regelungen aufgrund des Umfangs und der Aufteilung in Gesetzes- und Verordnungsstufe auch nach Abschluss von VERVE anspruchsvoll. Realistischerweise werden dazu ergänzend zielgruppengerechte «Übersetzungshilfen» sowie eine regelmässige Weiterbildung unabdingbar bleiben, damit den Verkehrsteilnehmern die für sie relevanten Regeln bekannt sind und verstanden werden.
Von einer gesteigerten Benutzerfreundlichkeit werden nicht nur die Verkehrsteilnehmenden, sondern auch die Multiplikatoren (Polizei, Fahrlehrer, Verkehrsplaner, Verbände, …) profitieren.
Als weitere Hauptziele des Projektes VERVE wurde formuliert „Die Strassenbenützerin und der Strassenbenützer kennt und erkennt die verschiedenen in den unterschiedlichen Situationen zu beachtenden Regeln besser, die Verständlichkeit von Verkehrsanordnungen wird erhöht.“
Unter diesem Aspekt sollten auch die geltenden Regelungen zur Externkommunikation überdacht werden:
Das Telefonieren am Lenkrad ist mit Handy generell verboten. Für die Freisprechanlage