Beilage 1
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 83 Seiten
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und Zweck der umfangreichen Vorarbeiten, die mehrere Jahre gedauert haben und die viele Ressourcen gebunden haben, und wie diese in den Anhörungsunterlagen auch festgehalten werden, in keiner Art und Weise:
„Mehrfach wurde das Anliegen geäussert, das Strassenverkehrsrecht zu vereinfachen. Hervorgehoben werden kann das Postulat Bieri vom 23. März 2000 mit dem Titel «Regelungsdichte im Strassenverkehr Übemahme internationaler Standards». In diesem parlamentarischen Vorstoss wurden primär die hohe Regelungsdichte und die häufigen Revisionen im Strassenverkehrsrecht kritisiert. Zudem wurde angeregt, soweit möglich und sinnvoll international anerkannte Standards zu übernehmen. Der Bundesrat hatte das Postulat entgegengenommen und das ASTRA mit dessen Erfüllung beauftragt."
Diesen Auftrag der Vereinfachung, der auch einen Abbau von Vorschriften und Re-
geln mit sich ziehen würde, erfüllt die vorliegende Vorlage ganz klar nicht!
Wir würden es deshalb begrüssen, wenn die Vereinfachung noch einmal ernsthaft an die Hand genommen werden würde - mit dem klaren Ziel und Auftrag, Vorschriften und Re-
geln abzubauen!
Die Totalrevisionen der VRV und SSV erscheinen in ihrer Gesamtheit äusserst komplex. Durch die vielen Querverbindungen und Abhängigkeiten wird nicht nur der Überblick erschwert, sondern auch das Auffinden der materiell wesentlichen Änderungen zum geltenden Recht. Für die ASTAG steht aber klarerweise der materielle Regelungsinhalt im Vordergrund, bei den formalen Aspekten, also praktisch dem „Handwerkszeug“ des gesetzgeberischen Verfahrens, gehen wir davon aus, dass diese den Anforderungen genügen.
Im Übrigen verweisen wir nochmals auf unsere am 22. Oktober 2009 in der „Vorkonsultation zur Verwesentlichung der Verhaltensvorschriften“ abgegebene Stellungnahme, soweit diese Anliegen nicht berücksichtigt worden sind.
Taxi Grundsätzlich wie ASTAG.
Suisse
Car Grundsätzlich wie ASTAG.
Touris-
me Su-
isse
IG Mo- Als grösster unabhängiger Verband der Motorradfahrer nehmen wir wie folgt Stellung:
torrad
Parkieren auf Fussgängerwegen, Trottoirs und Gehsteigen
Bis in die 60-er Jahre war das Parkieren von Motorrädern und Rollern auf Gehsteigen erlaubt, sofern 1.5 Meter Platz zwischen Gehsteigkannte und Motorrad für die Fussgänger freigelassen wurde. Es ist nicht einsichtig, weshalb Fahrrädern, die auf dem Seitenständer abgestellt etwa den gleichen Platzbedarf aufweisen wie ein Motorrad auf dem Zentralständer, das Parkieren auf Gehsteigen erlaubt ist.
Wir fordern deshalb das Parkieren von Motorrädern und Rollern wieder nach der vorherigen Regel zuzulassen. Wer mit dem Motorrad anstelle des Autos in die Stadt oder Agglomeration fährt, entlastet die Strassen und die Parkräume nachhaltig. Die Parkierungsmöglichkeiten für Motorräder und Roller stehen heute im krassen Wiederspruch zur Anzahl der in Verkehr gesetzten Fahrzeuge.
SFV Wir erachten es als sinnvoll, die Verkehrsregeln zu „verwesentlichen“, enthalten diese doch
überflüssige, redundante und schwer verständliche Elemente. Aus Sicht der Ausbildung und der Praxis dürfte dies die Fahraufgabe erleichtern und damit auch die Verkehrssicherheit erhöhen. Für den SFV und die Fahrlehrerschaft steht die „Entrümpelung“ im Vordergrund.
Grundsätzlich befürworten wir eine Überarbeitung der VZV und der SSV und das Zusammenführen in eine StBV. Siehe Schlussbemerkungen.
Die Verwendung der männlichen und weiblichen Form erachten wir als überflüssig. Die