Beilage 1
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 83 Seiten
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2.16 Weiterentwicklung: Sind Sie mit den übrigen Änderungen einverstanden, die gestützt auf Forschung und Praxis vorgeschlagen werden (vgl. Groberläuterungen, F.1)?
JA ( 48 )
wovon Bund: 1 Kantone: 16 Übrige Stellen: 31
TG, OW, GL, SO, TI, JU, BL, ZH, AG, GR, ZG, NE, UR, AR, VD, VS,
Stadt Bern,
sva FR, vif LU,
SP Schweiz,
Schweiz. Städteverband,
SVSAA,
SFV, VCS, ACS, FREC, SVLT, BUL, SIK, Schweizer Wanderwege,
KSPD, Stapo Winterthur, COCRBT, Stapo ZH, Stapo Chur, Stapo SG, Kapo AI, Kapo AR, Kapo BL, Kapo GR, Kapo OW, Kapo SG, Kapo SO, Kapo TG, Kapo TI, Kapo UR, Kapo ZG, Kapo ZH,
JA mit Bemerkung ( 23 )
wovon Bund: 1 Kantone: 7 Übrige Stellen: 15
BE Gemeint ist nicht Punkt E.5.1., sondern F.1.
BS Die vergrösserten Richtungspfeile auf den Ausfahrten erwecken den Eindruck einer
„Schnellstrasse“, sodass der von der Autobahn abfahrende Fahrzeuglenker seine Geschwindigkeit allenfalls weniger anpasst. Aus der Bevölkerung gehen bereits diesbezügliche negative Reaktionen ein.
LU Allerdings erachten wir die Möglichkeit, Radfahrern auf Fahrstreifen zum Rechtsabbiegen,
die Geradeausfahrt zu erlauben, als risikoreich und widersprüchlich zu laufenden Projekten zur Förderung der Verkehrssicherheit.
NW Grundsätzlich ja.
Die Möglichkeit für Radfahrer auf Rechtsabbiegestreifen geradeaus fahren zu können, stufen wir jedoch als sehr problematisch und äusserst heikel ein. Mit dieser Massnahme werden zusätzliche Konfliktpunkte geschaffen. Problematisch ist dies auch, wenn die Verkehrsregelung mit Lichtsignalen erfolgt.
Gleiches gilt für die vorgesehene Erlaubnis, Radfahrern das Queren der Sicherheitslinie zu ermöglichen (Art. 162 Abs. 2 StBV, Verbot des Überquerens).
Bezüglich Radfahrer würden wir begrüssen, dass das Befahren von Fussgängerstreifen verboten wird. Hier sind momentan keine eigentlichen Gesetzes-Grundlagen vorhanden. SG Radfahrern auf Rechtsabbiegestreifen das Geradeausfahren zu erlauben ist nicht unprob-
lematisch.
SH Das Rückwärtsfahren muss genauer ausgelegt werden. Darf z.B. auch über längere Stre-
cken rückwärts gefahren werden und muss dazu wie früher die Fahrbahnseite gewechselt werden.
Der Mehrzweckstreifen muss auch in Anhang 1 bei den Markierungen visualisiert werden. SZ Überregulierungen sind zu vermeiden.
Radfahrern auf Rechtsabbiegestreifen das Geradeausfahren zu erlauben, ist nicht unproblematisch.
asa Radfahrern auf Rechtsabbiegestreifen das Geradeausfahren zu erlauben ist nicht unprob-
lematisch.
bfu Grundsätzlich sind wir mit den übrigen Änderungen einverstanden. Insbesondere die Ein-
schränkung des Rückwärtsfahrens ist positiv zu bewerten.
TCS MAIS:
- le TCS est opposé à l'interdiction de marche arrière sur les parcours d'une certaine longueur. Voir remarque 3.60.
- la définition des bandes polyvalentes, de même que les conditions de leur mise en place, doivent être ancrées dans les ordonnances.
Au surplus, les modifications sont acceptées.
strasse Betreffend das Rückwärtsfahren, das gemäss Art. 60 Abs. 1 E-StBV eingeschränkt werden schweiz soll, haben wir Bedenken, was das Manövrieren von Lastwagen beim Auf- und Abladen
betrifft. Unter dem Vorwand der „Weiterentwicklung“ wird hier einmal mehr ein Ausbau bzw. eine Verschärfung von Vorschriften angestrebt. In der Praxis gibt es viele Situationen
– auch auf unübersichtlichen Strassen oder über längere Strecken –, in denen ein Nutzfahrzeug den Lade- oder Abladeort nur durch Rückwärtsfahren erreichen kann, so dass eine Umsetzung der neuen Einschränkung nicht möglich ist und nur zu einem Ausbau der Regelungsdichte führt. Solche aufgrund der örtlichen Gegebenheit zwingend notwendigen