Beilage 2
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 346 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
3.2 Sind Sie mit Art. 2 E-StBV einverstanden?
JA ( 29 )
wovon Bund: 1 Kantone: 9 Übrige Stellen: 19
OW, SO, BL, GR, ZG, NE, GE, UR, NW,
Stadt Bern,
Tiefbauamt NW,
SVSAA,
ACS, tpg, FREC, Centre Patronal, Schweizer Wanderwege, Mobilitant.org, IGBF,
Stapo ZH, Kapo AG, Kapo BL, Kapo NW, Kapo OW, Kapo SO, Kapo TI, Kapo UR, Kapo ZG, Stapo Winterthur,
JA mit Bemerkung ( 9 )
wovon Bund: Kantone: 2 Übrige Stellen: 7
JU Pourrait-on ajouter les carrefours à sens giratoire dans la définition des intersections ?
Le terme fauteuil roulant devrait être mentionné dans toutes les ordonnances y compris l‟OETV.
VD Nous saluons ces concrétisations jurisprudentielles!
vif LU Die Signalisation der Hauptstrassen mit dem Signalen 3.03 / 3.04, ist zu überprüfen. Aus
unserer Sicht könnten diese Signale sehr stark reduziert werden.
Hauptstrassen sind blau signalisiert (blaue Wegweiser, Vorwegweiser, Ortschaftstafeln, etc.). Zudem ist die vortrittberechtigte Hauptstrasse seitlich mit Führungs- und Wartelinien gekennzeichnet.
Vorschlag Art. 2 Abs. 12: Hauptstrassen sind die mit blauen Wegweisern und Ortschaftstafeln gekennzeichneten Strassen.
Abs. 7 Trottoirüberfahrten
Bei den Trottoirüberfahrten ist eine klare Regelung zwingend nötig. Wie muss eine Trottoirüberfahrt richtig ausgestaltet werden. Es sind Vorgaben betreffend vertikaler Abgrenzung (mind. + 3.0 cm) und Breite der Überfahrt (max. 1.0 m breiter als das weiterführende Trottoir) zu machen. Ev. muss explizit festgeschrieben werden, dass die VSS-Normen die Ausgestaltung der Trottoirüberfahrt regeln müssen.
Schweiz. Die Definition des «Trottoir» erscheint als klar, ist jedoch nicht vollständig. Es fehlt eine Städte- deutliche horizontale Abgrenzung. Dies insbesondere für Fälle, bei welchen zu entscheiverband den ist, welche von der Strasse abgegrenzte Fläche tatsächlich als Trottoir zu betrachten
ist und das Parkverbot darauf Gültigkeit beanspruchen kann (vgl. dazu BGE 103 IV 265, in welchem entschieden wurde, dass gleich gestaltete Flächen auseinander zu halten und als getrennte Verkehrsflächen zu betrachten sind, was zur Folge hat, dass das für das Trottoir geltende Parkverbot nicht auf der ganzen Fläche gilt. Bietet die Grösse und Ausdehnung des Platzes Gewähr dafür, dass zwischen den darauf parkierten Fahrzeugen und den Strassenrand ein für die Fussgänger genügend breiter Raum als Gehweg offen bleibt, so ist Trottoir und Platz auseinander zu halten). Gemäss Absatz 5 sind Radstreifen Teile der Fahrbahn. Sehr oft werden diese Radstreifen jedoch auf Trottoirs geführt, was auch einen Widerspruch zu Absatz 6 darstellt.
Schweiz. Wie ASTAG
Gewer-
bever-
band
ASTAG Absatz 8: Ist in der Definition der Verzweigung der Kreisverkehrsplatz mit eingeschlossen?
Wenn nein, müsste er nicht ebenfalls erwähnt werden?
Absatz 9: Mit „weitere dazu berechtigte Personen“ sind wohl die in Art. 174 aufgeführten Personen gemeint. Es fragt sich, ob sich ein Verweis auf diese Bestimmung aufdrängt oder ob gar auf Absatz 9 verzichtet werden kann.
bfu Wir begrüssen insbesondere folgende Aspekte:
- Die Präzisierung der öffentlichen Strassen in Art. 2 Abs. 2 E-StBV, da es oft Diskussionen gibt betreffend privates Eigentum.
- Positiv ist auch, dass es nun eine Begriffsdefiniton Trottoir gibt (Art. 2 Abs. 6 E-StBV). Wir plädieren aber nicht nur dafür, dass dies ein baulich abgegrenzter Teil einer Strasse sein muss; er sollte überdies auch erhöht sein. Damit besteht eher eine Hemmschwelle, das Trottoir ungebremst zu befahren. Dies wäre dann auch einfacher verständlich im Zusammenhang mit der Trottoirüberfahrt. Zudem wäre dies besser für die Bedürfnisse der Seh-