Beilage 2
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 346 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 337Fedlex · Ergebnisbericht
Chur
Stapo Höhenangabe fehlt (Fahrzeughöhe über 4 m), Verweis Art. 79, Abs. 2 lit. a VRV.
SG
VöV Bei Ausnahmetransporten sind die Infrastrukturbetreiber der Bahnen in den Bewilligungs-
prozess einzubeziehen.
asa Die Fahrzeughöhe ist in diesem Artikel zu ergänzen.
Abs. 4: Wir beantragen die Streichung dieses Absatzes. Der hier übernommene Art. 110 Abs. 4 SSV hat seine Bedeutung in der Praxis verloren.
Tweren- Die Nachtfahrtauflage einer Bewilligungsbehörde gilt auch für zusammenhängende bold Paul Sonderbewilligungen auf National- und Kantonsstrassen vom Start- bis zum Zielort.
Absatz 4 ist zu streichen, da diese Verpflichtung der Kantone / des ASTRA losgelöst von einem konkreten Ausnahmefahrzeug / -transport nicht umsetzbar ist.
Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 12 )
wovon Bund: Kantone: 1 Übrige Stellen: 11
VS,
TCS, VCS, Pro Velo Schweiz, velosuisse, tpg, Stiftung SchweizMobil, Centre Patronal, Schweizer Wanderwege, kf, VAE,
Stapo ZH,