Beilage 2

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 346 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 38Fedlex · Ergebnisbericht

AG Zu Abs. 1:

In den Erläuterungen zu Art. 10 (S. 6/48) wird ausgeführt:

"Das Mitführen anderer Gegenstände wie auch Kinderwagen etc., die nicht "Fahrzeuge gemäss VTS" sind, fällt von Beginn weg nicht unter diese Bestimmung, das heisst, hier ist das Mitführen in jedem Fall erlaubt (auch wenn die Gegenstände breiter als 1m sind!)."

Fragen:

- Wie können stolze frischgebackene Eltern eines Zwillingspaares wissen, dass ein Kinderwagen nicht ein "Fahrzeug gemäss VTS", sondern ein anderer Gegenstand ist?

- Was wird mit der vorgeschlagenen Bestimmung überhaupt bezweckt?

(Der Zweck des geltenden Art. 48 Abs. 1 VRV ist klar: Wer Handwagen bis 1m Breite, Kinderwagen, Rollstühle führt, hat die Regeln für Fussgängern zu beachten, muss zum Beispiel auf dem Trottoir und nicht auf der Fahrbahn gehen.). Die neue Bestimmung sagt nun aber, dass Fussgänger nur Fahrzeuge (gemäss VTS) bis 1m Breite führen dürfen.

Bedeutet dies, dass zu Fuss ein Fahrzeug (gemäss VTS) von mehr als 1m Breite gar nicht mehr geschoben werden darf?

Wohl kaum. Gesagt werden soll, soweit wir das zu verstehen vermögen, dass Fussgängerinnen und

- Fussgänger, welche einen "Handwagen", "Stosskarren" oder "Handschlitten" (vgl. die abschliessende Aufzählung in Art. 23 VTS) von mehr als einem Meter Breite ziehen oder stossen, im Sinne diese Verordnung Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführer sind und die entsprechenden Vorschriften beachten müssen.

Antrag: Verständliche Neuformulierung.

Zu Abs. 1 und 2

Den beiden Absätzen fehlt ein zwingender Sachzusammenhang.

Antrag: Zwei separate Artikel.

ZG Gemäss Abs. 2 müssen Personen, die auf der Fahrbahn arbeiten, nur bei "Planungs-, Bau-

oder Unterhaltsarbeiten" fluoreszierende und retroflektierende Kleidung tragen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit hat diese Regelung aber für alle (inkl. Polizei, Rettungsdienst, Feuenwehr) zu gelten.

Antrag: Abs. 2 ist wie folgt anzupassen:"... anbringen. Dabei müssen sie ...".

SP Wir schliessen uns den Ausführungen der BfU an.

Schweiz

COCRBT 10/1 OUR P. Il serait bon de préciser directement que le terme « véhicules » est lié à

l‟OETV, ce qui exclut effectivement les poussettes ou autres véhicules (LS et tous) Remplacer le mot conduire par une traduction précise de « mitführen ».

Article par clair !!!

Al. 2 supprimer le terme « au besoin »

Kapo BE Wie BE.

bfu Die Regeln für das Mitführen anderer Gegenstände (die nicht Fahrzeuge gemäss VTS

sind) sollten explizit auch im Verordnungstext (Art. 10 E-StBV) festgehalten werden, da für die Öffentlichkeit nicht ohne weiteres klar ist, was diesbezüglich gilt. Artikel 10 E-StBV sollte also dahingehend spezifiziert werden, was zu tun ist, wenn andere Gegenstände mitgeführt werden. Dasselbe gilt für Fahrzeuge, die breiter als 1 Meter sind.

SFV Absatz 2: die nötigen Signale anbringen

Public Wie bfu.

Health

Schweiz

SVLT Wer zu Fuss einen Motoreinachser führt, muss von Absatz 1 ausgenommen werden. Das

Führen eines Motoreinachsers zu Fuss erfordert ein Mindestalter oder mindestens den Führerausweis der Kategorie G (VZV).

BUL Wer zu Fuss einen Motoreinachser führt, muss von Absatz 1 ausgenommen werden, denn

das Führen eines Motoreinachsers zu Fuss erfordert ein Mindestalter oder einen Führerausweis der Kategorie G.

Reflektierende Kleidung muss für alle Personen verlangt werden, die im Bereich der Strasse Arbeiten verrichten (Reinigung, Viehtrieb, Unterhalt…).

SIK Wie BUL.

Mobilitan La mention de la dimension d‟un mètre est trop restrictive, une mention :

t.org ….d‟une largeur qui ni ne gêne, ni ne met en danger les autres usagers…

1

IGBF Unverständlich ist für uns, dass von Fussgängern mitgeführte Fahrzeuge (wir denken hier

beispielsweise an Handwagen) nur 1 m breit sein dürfen. Was geschieht bei

Widerhandlung? Unseres Erachtens geht diese Vorschrift zu weit und sollte ersatzlos gestrichen werden, zumal in der Praxis keine dadurch entstandenen problematischen Situationen beobachtet werden konnten.