Beilage 2
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 346 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 42Fedlex · Ergebnisbericht
3.12 Sind Sie mit Art. 12 E-StBV einverstanden?
JA ( 35 )
wovon Bund: 1 Kantone: 11 Übrige Stellen: 23
OW, GL, SO, JU, BL, LU, GR, ZG, NE, GE, NW,
Tiefbauamt NW,
Schweiz. Gewerbeverband,
SVSAA,
ASTAG, TCS, ACS, tpg, FREC, Centre Patronal,
KSPD, COCRBT, Kapo AG, Kapo AI, Kapo AR, Kapo BL, Kapo GR, Kapo NW, Kapo OW, Kapo SO, Kapo TG, Kapo TI, Stapo Chur, Stapo SG, Stapo Winterthur,
JA mit Bemerkung ( 10 )
wovon Bund: Kantone: 4 Übrige Stellen: 6
ZH Auch mit den vorliegenden Regelungen wird es weiterhin zu problematischen Konfliktsitua-
tionen geben (insbesondere Tempo-30-Zone, Rad und Fussweg, Nebenstrasse ohne Trottoir betr. Vortrittsregelungen, Handzeichen, Beherrschung der Geräte).
Denkbar wäre, die Regelung bei den Rollstühlen konsequent auf FäG zu übertragen: d.h. FäG auf Trottoir gilt als Fussgänger; FäG auf Fahrbahn gilt als Radfahrer.
UR Fahrzeugähnliche Geräte sollen sich auf Flächen, die für den Fahrverkehr bestimmt sind,
nach den Regeln der Fahrräder orientieren. Demzufolge müssten sie bei Übertretungen auch analog den Fahrrädern gemäss Ordnungsbussenverordnung (OBV) verzeigt werden können (z. B. keine Zeichenangabe usw.).
VD b3: article mal formulé, donc peu compréhensible; pas de définition précise de "l'engin".
VS termes pas concordants avec le droit d'autres pays francophones (Belgique et France).
Kapo UR fäG sollen sich auf Flächen die für den Fahrverkehr bestimmt sind nach den Regeln der
Fahrräder orientieren. Demzufolge müssten sie bei Übertretungen auch analog den Fahrrädern gem. OBV verzeigt werden können (keine Zeichengabe etc.).
Kapo ZG Wir gehen davon aus, dass der Benutzer eines Fäg auf dieser Verkehrsfläche analog der
Fussgänger/Radfahrer gemäss OBG gebüsst werden können. Entsprechende Anpassungen im OBG/OBV müssen erfolgen.
Kapo ZH Wie ZH.
strasse Obwohl wir mit der Alterslimite von sieben Jahren einverstanden sind, sollte mit der Regeschweiz lung abgewartet werden, bis feststeht, was das eidgenössische Parlament im Rahmen von
Via sicura zum Mindestalter für das Radfahren entscheidet.
Zudem sollten nachts und bei schlechter Sicht reflektierende Kleider (z.B.Westen) getragen sowie Fahrzeugähnliche Geräte (FäG) vorne und hinten mit Rückstrahlern ausgerüstet werden müssen.
FMS Wie strasseschweiz.
AGVS Obwohl wir mit der Alterslimite von sieben Jahren einverstanden sind, sollte mit der Rege-
lung abgewartet werden, bis feststeht, was das eidgenössische Parlament im Rahmen von Via sicura zum Mindestalter für das Radfahren entscheidet.
Zudem sollten nachts und bei schlechter Sicht reflektierende Kleider (z.B. Westen) getragen sowie Fahrzeugähnliche Geräte (FäG) vorne und hinten mit Rückstrahlern ausgerüstet werden müssen.
NEIN ( )
wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:
NEIN mit Bemerkung ( 37 )
wovon Bund: Kantone: 10 Übrige Stellen: 27
TG Art. 12 Abs. 4 E-StBV ist zwar unter dem Aspekt der Unfallprävention verständlich, in der
Praxis aber kaum umsetzbar und somit eher etwas weltfremd. Was sind zudem die Konsequenzen bei Missachtung der Vorschrift durch die Kinder? Die Eltern können hierfür wohl kaum gebüsst werden.
SG Abs. 2 letzter Satz: Die Regelung, dass beim Überqueren der Fahrbahn nur im Schritttem-
po gefahren werden darf, ist weder kontrollier- noch durchsetzbar. Das gewünschte Verhalten ist aus Abs. 5 ableitbar.
BS Wir schlagen eine Ergänzung in Absatz 2 vor: … Beim Überqueren der Fahrbahn und auf