Beilage 3
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 154 Seiten
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Orten aufgestellt werden, damit sie nicht zu nahe an den übrigen Pfosten stehen.
Bereich Abs. 2 und 4
LV
Ergänzen: Kleine Wegweiser für Velos, MTB, FäG und Wanderwege sollten ohne Mengenbeschränkung auch an Pfosten mit anderen Signalen als Wegweisern angebracht werden können. Am besten vermutlich mit einem Nebensatz im Abs 2: «Wegweiser für Fahr-2 räder, fahrzeugähnliche Geräte und Wanderwege mit einer Fläche von weniger als 0.2 m zählen dabei nicht als Signal».
Begründung: Entrümpelung heisst auch das Vermeiden unnötiger zusätzlicher Signalstandorte. Wenn kleine LV-Wegweiser, die sich von der Grösse und Farbe her eindeutig nicht an den motorisierten Verkehr wenden, an bestehende Signalpfosten angebracht werden können, müssen weniger zusätzliche Pfosten erstellt werden. Bzw. wegen der Vorschrift von Abs. 5 müssten die LV-Wegweiser dann teilweise an ungünstigen Orten aufgestellt werden, damit sie nicht zu nahe an den übrigen Pfosten stehen.
Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 15 )
wovon Bund: 1 Kantone: Übrige Stellen: 14
BAV
sva FR, asa, AGVS, ASTAG, Centre patronal, kf, Mobilitant.org, Pro Velo Schweiz, SFV, SVLT, VAE, VCS, velosuisse, VöV