Beilage 3

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 154 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

4.4 Sind Sie mit Art. 4 E-BSSV einverstanden?

JA ( 51 )

wovon Bund: Kantone: 19 Übrige Stellen: 32

AG, BE, BL, GE, GL, GR, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

vif LU, Stadt Bern, Tiefbauamt NW

Kapo AG, Kapo BE, Kapo BL, Kapo GR, Kapo NW, Kapo OW, Kapo SG, Kapo SO, Kapo TG, Kapo TI, Kapo UR, Kapo ZG, Kapo ZH, Stapo Winterthur, Stapo Zürich

ACS, BUL, COCRBT, FMS, FREC, IGBF, KSPD, SIK, SP, Städteverband, strasseschweiz, SVSAA, tcs, tpg

JA mit Bemerkung ( 4 )

wovon Bund: Kantone: 2 Übrige Stellen: 2

JU Plus contraignant pour les propriétaires de routes

LU Wir begrüssen es, dass auf eine Vorgabe zur Häufigkeit der regelmässigen Prüfungen der

örtlichen Verkehrsanordnungen verzichtet wurde, zumal die Durchsetzbarkeit ohnehin Fragen aufwerfen würde.

bfu Dass Signale und Markierungen periodisch zu überprüfen sind, ist zu begrüssen. Wann

und in welchem Rhythmus dies der Fall sein muss, wird wohl bald in den entsprechenden Normen geregelt (Road Safety Inspection RSI).

Public Dass Signale und Markierungen periodisch zu überprüfen sind, ist zu begrüssen. Wann Health und in welchem Rhythmus dies der Fall sein muss, wird wohl bald in den entsprechenden

Normen geregelt (Road Safety Inspection RSI).

NEIN ( )

wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:

NEIN mit Bemerkung ( 5 )

wovon Bund: Kantone: 2 Übrige Stellen: 3

BS Die Ausführungen in Absatz 2 lassen einen sehr grossen Handlungsspielraum zu. Wir

2

schlagen eine präzisere Formulierung vor: Beschädigte Signale sind zu ersetzen und Markierungen rechtzeitig zu erneuern Signale und Markierungen sind zu erneuern, wenn sie ihre Funktion nicht mehr erbringen können.

SH Abs. 1: Dieser Artikel ist zu allgemein gefasst. Auf Grund der vorliegenden Interpretation

besteht für die Behörden kein Anreiz, eine solch aufwändige Arbeit durchzuführen.

Kapo Die Ausführungen in Absatz 2 lassen einen sehr grossen Handlungsspielraum zu. Wir BS schlagen eine präzisere Formulierung vor:2 Beschädigte Signale sind zu ersetzen und

Markierungen rechtzeitig zu erneuern Signale und Markierungen sind zu erneuern, wenn sie ihre Funktion nicht mehr erbringen können.

Kapo Abs. 1: Dieser Artikel ist zu allgemein gefasst. Auf Grund der vorliegenden Interpretation SH besteht für die Behörden kein Anreiz, eine solch aufwändige Arbeit durchzuführen.

Wander- Bemerkungen: Abs. 1

wege

Wir gehen davon aus, dass Wanderwegwegweiser nicht betroffen sind. Wanderwege stellen meistens saisonale Angebote. Eine vollständige saisonale Entfernung der Wegweiser auf Wanderwegen ist weder machbar noch sinnvoll.

Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 21 )

wovon Bund: 1 Kantone: 1 Übrige Stellen: 19

BAV

AR

Kapo AI, Kapo AR, Stapo Chur, Stapo St. Gallen

sva FR, asa, AGVS, ASTAG, Centre patronal, kf, Mobilitant.org, Pro Velo Schweiz, SFV, SchweizMobil, SVLT, VAE, VCS, velosuisse, VöV