Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten
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(i) Auslegungstemperaturbereich (in °C)6;
(ii) Auslegungsreferenztemperatur (in °C)6;
f) Werkstoffe
(i) Werkstoff(e) des Tankkörpers und Verweis(e) auf Werkstoffnorm(en);
(ii) gleichwertige Wanddicke für Bezugsstahl (in mm)6;
g) Fassungsraum
(i) mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum des Tanks bei 20 °C (in Litern)6;
h) wiederkehrende Prüfungen
(i) Art der zuletzt durchgeführten wiederkehrenden Prüfung (2,5-Jahres-, 5- Jahres-Prüfung oder ausserordentliche Prüfung);
(ii) Datum der zuletzt durchgeführten wiederkehrenden Prüfung (Monat und Jahr);
(iii) Prüfdruck (in bar oder kPa (Überdruck))6 der zuletzt durchgeführten wiederkehrenden Prüfung (sofern anwendbar);
(iv) Identifizierungskennzeichen der zugelassenen Stelle, welche die letzte Prüfung durchgeführt oder beglaubigt hat.
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6)Die verwendete Einheit ist anzugeben.
7)Siehe Absatz 6.7.3.2.8.
Abbildung 6.7.3.16.1: Beispiel einer Kennzeichnung des Identifizierungs-
schilds
Registriernummer des Eigentümers
HERSTELLUNGSINFORMATIONEN
Herstellungsland
Herstellungsjahr
Hersteller
Seriennummer des Herstellers
ZULASSUNGSINFORMATIONEN
Zulassungsland
für die Baumusterzulassung zuge-
lassene Stelle
«AA» (sofern Baumusterzulassungsnummer
anwendbar)
Regelwerk für die Auslegung des
ENTWURFTankkörpers (Druckbehälter-
Regelwerk)
DRÜCKE
höchstzulässiger Betriebsdruck bar oder kPa Prüfdruck bar oder kPa Datum der erstmali- Stempel des
(MM/JJJJ)
gen Druckprüfung: Sachverständigen:
äusserer Auslegungsdruck bar oder kPa