Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten

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(i) Auslegungstemperaturbereich (in °C)6;

(ii) Auslegungsreferenztemperatur (in °C)6;

f) Werkstoffe

(i) Werkstoff(e) des Tankkörpers und Verweis(e) auf Werkstoffnorm(en);

(ii) gleichwertige Wanddicke für Bezugsstahl (in mm)6;

g) Fassungsraum

(i) mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum des Tanks bei 20 °C (in Litern)6;

h) wiederkehrende Prüfungen

(i) Art der zuletzt durchgeführten wiederkehrenden Prüfung (2,5-Jahres-, 5- Jahres-Prüfung oder ausserordentliche Prüfung);

(ii) Datum der zuletzt durchgeführten wiederkehrenden Prüfung (Monat und Jahr);

(iii) Prüfdruck (in bar oder kPa (Überdruck))6 der zuletzt durchgeführten wiederkehrenden Prüfung (sofern anwendbar);

(iv) Identifizierungskennzeichen der zugelassenen Stelle, welche die letzte Prüfung durchgeführt oder beglaubigt hat.

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6)Die verwendete Einheit ist anzugeben.

7)Siehe Absatz 6.7.3.2.8.

Abbildung 6.7.3.16.1: Beispiel einer Kennzeichnung des Identifizierungs-

schilds

Registriernummer des Eigentümers

HERSTELLUNGSINFORMATIONEN

Herstellungsland

Herstellungsjahr

Hersteller

Seriennummer des Herstellers

ZULASSUNGSINFORMATIONEN

Zulassungsland

für die Baumusterzulassung zuge-

lassene Stelle

«AA» (sofern Baumusterzulassungsnummer

anwendbar)

Regelwerk für die Auslegung des

ENTWURFTankkörpers (Druckbehälter-

Regelwerk)

DRÜCKE

höchstzulässiger Betriebsdruck bar oder kPa Prüfdruck bar oder kPa Datum der erstmali- Stempel des

(MM/JJJJ)

gen Druckprüfung: Sachverständigen:

äusserer Auslegungsdruck bar oder kPa

TEMPERATUREN