Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/91: Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten · 8 Seiten
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Erläuterungen zur Verordnung des Bundesrates über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten
Regelungsgegenstand der vorliegenden Verordnung ist das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten, d.h. von Produkten, die gestützt auf das sogenannte „Cassis-de-Dijon-Prinzip“ in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Diese Verordnung stellt eine Vollzugsverordnung zu Artikel 16a ff. des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse gemäss Änderung vom 12. Juni 2009 (THG; SR 946.51) dar und geniesst gemäss Artikel 2 Absatz 2 THG Vorrang gegenüber entsprechenden sektoriellen Produkteregelungen.
1. Abschnitt: Ausnahmen nach Art. 16a Abs. 2 Bst. e des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG)
Artikel 1
Das „Cassis-de-Dijon-Prinzip“ gemäss Artikel 16a Absatz 1 THG ist nicht anwendbar auf Produkte, die einer Zulassungspflicht unterliegen, anmeldepflichtige Stoffe nach der Chemikaliengesetzgebung und Produkte, die einer vorgängigen Einfuhrbewilligung bedürfen oder einem Einfuhrverbot unterliegen (Art. 16a Abs. 2, Bst. a – d THG).
Nach Artikel 16a Absatz 2 Buchstabe e THG gilt das „Cassis-de-Dijon-Prinzip“ nicht für Produkte, für die der Bundesrat nach Artikel 4 Absätze 3 und 4 THG eine (generelle) Ausnahme beschliesst. Diese Ausnahmen müssen aufgrund überwiegender öffentlicher Interessen erforderlich sein und dürfen weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels darstellen.
Am 31. Oktober 2007 hat der Bundesrat die Ausnahmen vom „Cassis-de-Dijon-Prinzip“ gemäss Artikel 16a Absatz 2 Buchstabe e THG beschlossen. Mit dem in Artikel 1 enthaltenen Ausnahmekatalog wird dieser Beschluss auf Verordnungsebene umgesetzt. Grundlage dieses Beschlusses bildete der Bericht zur Erfüllung des Postulats 05.3122 der sozialdemokratischen Fraktion1.
Mit der Änderung vom 24. Juni 20092 der Energieverordnung vom 7. Dezember 19983 wurden neue, vom entsprechenden EG-Recht abweichende Vorschriften zur Energieeffizienz von elektrischen Geräten (Kühl- und Gefriergeräte, Haushaltswaschmaschinen, Haushalts-
1 Bericht zur Überprüfungen der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht – Bericht in Erfüllung der Postulate 05.3122 Sozialdemokratische Fraktion und 06.3151 Baumann. Der Bericht ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://www.seco.admin.ch/aktuell/00277/01164/01980/index.html?lang=de&msg-id=15377
2 AS 2009 3473
3 SR 730.01