Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/91: Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten · 20 Seiten

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVDEidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Staatssekretariat für Wirtschaft SECOStaatssekretariat für Wirtschaft SECO

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Anhörung zur Verordnung des Bundesrates über das InverkehrbringenAnhörung zur Verordnung des Bundesrates über das InverkehrbringenAnhörung zur Verordnung des Bundesrates über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Prvon nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Prvon nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten (Vollzugsverordnung zur THGdukten (Vollzugsverordnung zur THG-Revision)

1. Ausgangslage

Mit Schreiben vom 29. Oktober 2009 an die Adressaten gemäss Anhang 1 hat das StaatssekrMit Schreiben vom 29. Oktober 2009 an die Adressaten gemäss Anhang 1 hat das StaatssekrMit Schreiben vom 29. Oktober 2009 an die Adressaten gemäss Anhang 1 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO die Anhörung zum Entwurf der Verordnung über das Inverkehrbringentariat für Wirtschaft SECO die Anhörung zum Entwurf der Verordnung über das Inverkehrbringentariat für Wirtschaft SECO die Anhörung zum Entwurf der Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten eröffnet. Es wurdennach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten eröffnet. Es wurdennach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten eröffnet. Es wurden insgesamt 77 Stellungnahmen eingereicht. Die Anhörungsteilnehmer sind in der Beilage 2 aufginsgesamt 77 Stellungnahmen eingereicht. Die Anhörungsteilnehmer sind in der Beilage 2 aufginsgesamt 77 Stellungnahmen eingereicht. Die Anhörungsteilnehmer sind in der Beilage 2 aufgeführt, die auch ein Abkürzungsverzeichnis enthält.führt, die auch ein Abkürzungsverzeichnis enthält.

2. Übersicht über dieÜbersicht über die Ergebnisse

2.1. Zustimmung:

Folgende Anhörungsteilnehmer unterstützen die Vorlage, werfen aber z.T. zu einzelnenFolgende Anhörungsteilnehmer unterstützen die Vorlage, werfen aber z.T. zu einzelnenFolgende Anhörungsteilnehmer unterstützen die Vorlage, werfen aber z.T. zu einzelnen Aspekten der Vorlage oder zu einzelnen Bestimmungen Fragen oder Anmerkungen aufAspekten der Vorlage oder zu einzelnen Bestimmungen Fragen oder Anmerkungen aufAspekten der Vorlage oder zu einzelnen Bestimmungen Fragen oder Anmerkungen auf

oder beantragen Änderungen:oder beantragen Änderungen:

Die Kantone ZH, BE, LU, SZ, OW, NDie Kantone ZH, BE, LU, SZ, OW, NW, GL, FR, SO, BL, SH, AI, SG, GR, AG, TI, VD, NE, VS,W, GL, FR, SO, BL, SH, AI, SG, GR, AG, TI, VD, NE, VS, GE, JU; die SP und die CSP, economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband, derGE, JU; die SP und die CSP, economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband, derGE, JU; die SP und die CSP, economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der SBV, sowie folgende Vertreter der interessierten Kreise: Konsumentenvereinigungen (FRC, kf,SBV, sowie folgende Vertreter der interessierten Kreise: Konsumentenvereinigungen (FRC, kf,SBV, sowie folgende Vertreter der interessierten Kreise: Konsumentenvereinigungen (FRC, kf, SKS), Lebensmittelbranche (Fial), Detailhandel (IG DHS, Coop, Denner, Migros, Swiss Retailche (Fial), Detailhandel (IG DHS, Coop, Denner, Migros, Swiss Retailche (Fial), Detailhandel (IG DHS, Coop, Denner, Migros, Swiss Retail Federation), Gewerbe, MaschinenFederation), Gewerbe, Maschinen- und Textilindustrie (Chambre vaudoise des arts et métiersund Textilindustrie (Chambre vaudoise des arts et métiers (über(über(über SGVSGVSGV eingereicht)eingereicht)eingereicht) undundund CentreCentreCentre patronal,patronal,patronal, SwissmemSwissmemSwissmem undundund Swisstextiles),Swisstextiles),Swisstextiles), sowiesowiesowie Vollzugsbehörden (bfu, chemsuisse, SVS/ASS), sowie die Promarca, Prométerre und der SKW(bfu, chemsuisse, SVS/ASS), sowie die Promarca, Prométerre und der SKW(bfu, chemsuisse, SVS/ASS), sowie die Promarca, Prométerre und der SKW (siehe auch die Detailbemerkungen zu den einzelnen Artikeln).(siehe auch die Detailbemerkungen zu den einzelnen Artikeln).

GemässGemässGemäss LULULU ististist derderder VerordnungsentwurfVerordnungsentwurfVerordnungsentwurf z.T.z.T.z.T. nochnochnoch zuzuzu wenigwenigwenig präzis.präzis.präzis. GEGEGE erachteterachteterachtet dendenden Verordnungsentwurf aufgrund der VerweiseVerordnungsentwurf aufgrund der Verweise auf das THG als schwerfällig; es sei schwierig, sichauf das THG als schwerfällig; es sei schwierig, sich mit der Materie zurechtzufinden, da das THG und die Vollzugsverordnung parallel zueinandermit der Materie zurechtzufinden, da das THG und die Vollzugsverordnung parallel zueinandermit der Materie zurechtzufinden, da das THG und die Vollzugsverordnung parallel zueinander gelesen werden müssten.

TG und GE sind der Ansicht, dass allgemein darauf geachtet werden müsse, dass SchweizerTG und GE sind der Ansicht, dass allgemein darauf geachtet werden müsse, dass SchweizerTG und GE sind der Ansicht, dass allgemein darauf geachtet werden müsse, dass Schweizer Betrieben aus der Anwendung des CassisBetrieben aus der Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips nicht Nachteile erwachsen, indemPrinzips nicht Nachteile erwachsen, indem sie strengere Vorschriften einhalten müssen. Gemäss LU ist zu beachten, dass sich die Schweizsie strengere Vorschriften einhalten müssen. Gemäss LU ist zu beachten, dass sich die Schweizsie strengere Vorschriften einhalten müssen. Gemäss LU ist zu beachten, dass sich die Schweiz mit der Einführung der THGmit der Einführung der THG-Revision zum tiefsten europäischen SchutznivRevision zum tiefsten europäischen Schutzniveau bekannt hat. Im Bereich derBereich derBereich der ChemikaliengesetzgebungChemikaliengesetzgebungChemikaliengesetzgebung seien die Folgen dieserseien die Folgen dieserseien die Folgen dieser VerordnungVerordnungVerordnung noch nichtnoch nichtnoch nicht vollvollvoll abschätzbar; gemäss SO ist der Verordnungsentwurf im Bereich der Chemikalien noch zu wenigabschätzbar; gemäss SO ist der Verordnungsentwurf im Bereich der Chemikalien noch zu wenigabschätzbar; gemäss SO ist der Verordnungsentwurf im Bereich der Chemikalien noch zu wenig präzis. NW ist der Ansicht, dass der Abbau von technischenpräzis. NW ist der Ansicht, dass der Abbau von technischen Handelshemmnissen zwischen derHandelshemmnissen zwischen der

2010-05-11/104 \ COO.2101.103.4.486386COO.2101.103.4.486386