Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/95: Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) · 44 Seiten

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nossenschaft übertragen werden, mit dem Ziel der Rückerstattung an das Herkunftsland;

§ die Rückerstattung von Vermögenswerten: Hier wird das Verfahren der Rückgabe von in der Schweiz gesperrten Vermögenswerten über Entwicklungshilfeprogramme an ihre rechtmässige Eigentümerin, die Bevölkerung des Herkunftslandes festgelegt.

Diese drei Prozesse laufen nacheinander vom Zeitpunkt an, wenn das internationale Rechtshilfeersuchen erfolglos endet:

Entscheid Beschwerde Bundes- Beschwerde

Bundes-Bundesrat SPERRUNG verwaltungs-

gericht gericht

Massnahme Bundes- Urteil Beschwerde

Bundes-EDA verwaltungs- EINZIEHUNG gericht gericht

Verhandlungen Urteil Kontrolle

Bundesrat Herkunftsstaat RÜCKERSTATTUNG durch die

Schweiz

1.8.2 Inhalt und Ziele

Der Gesetzesentwurf entspricht den praktischen und politischen Bedürfnissen derjenigen Bundesbehörden, die im Fall von Ländern, deren staatliche Strukturen versagen, für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zuständig sind. Er soll:

§ der Praxis des Bundesrates bei der Sperrung von Vermögenswerten eine formell-gesetzliche Grundlage geben, damit dieser sich nicht mehr auf Artikel 184 Absatz 3 BV stützen muss, der ursprünglich nicht diesem Zweck dienen sollte;

§ verhindern, dass die unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte politisch exponierter Personen, die in einem Rechtshilfeverfahren aufgrund des Versagens der staatlichen Strukturen des ersuchenden Landes blockiert sind, an die Inhaber der entsprechenden Konten zurückerstattet

werden;

§ eine formell-gesetzliche Grundlage sowie Leitlinien für die Rückerstattung der Vermögenswerte schaffen, die zugunsten des Herkunftslandes eingezogen wurden. Das Schweizer Recht regelt diese Frage nicht. Alle