AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 132Fedlex · Vorlage

Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 5

Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen

Artikel: Sicherungsanlagen Ausgabe: 01.07.2010

(AB 39.2 Allgemeines)

7 Bedien- und Anzeigeeinrichtungen, Zuglaufmanagement

7.1 Die Bedien- und Anzeigeeinrichtungen sowie das Zuglaufmanagement müssen dem

Personal ermöglichen, die Zugfahrten und Rangierbewegungen konform zu den Betriebsprozessen und -vorschriften zu steuern und zu überwachen.

7.1.1 Die dem Fahrdienstleiter angezeigten Informationen müssen mit den dem Fahr-

personal angezeigten Informationen inhaltlich und zeitlich abgestimmt sein.

7.1.2 Die Auswirkungen automatisierter Funktionen auf den Eisenbahnbetrieb müssen für

das Personal vorhersehbar sein.

7.1.3 Zur Gefahrenabwehr müssen automatische Betriebsabläufe durch den Fahrdienstlei-

ter abgebrochen werden können.

7.2 Die Sicherheitsniveaus der Bedien- und Anzeigeeinrichtungen müssen mit den Si-

cherheitsniveaus der Funktionen, für welche die Informationen verwendet werden,

abgestimmt sein.

7.2.1 Eine Reduktion des Sicherheitsniveaus einer angezeigten Information ist möglich:

a. wenn durch ein unabhängiges System verhindert wird, dass ein Fehler in der Anzeige zu einem Unfall führen kann; oder

b. wenn aufgrund redundanter Informationen oder dynamischer Prozesse davon ausgegangen werden darf, dass Fehler in der Anzeige dem Bediener rechtzeitig offenbart werden.

7.3 Die Bedien- und Anzeigeeinrichtungen sind ergonomisch zu gestalten mit dem Ziel,

Fehlverhalten des Personals bei der Steuerung und Überwachung des Eisenbahnbetriebs zu vermeiden.

Fortsetzung Blatt Nr. 6