AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EISENBAHNVERORDNUNG zu Art.:39

Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 6

Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen Ausgabe: 01.07.2012 Gelöscht: 2010 Artikel: Sicherungsanlagen Entwurf: 18.02.2011

(AB 39.2 Allgemeines)

Gelöscht: <#>Isolations-Koordination / 8 aufgehoben Elektrische Isolation¶

<#>Für die Bemessung der Isolation in Sicherungsanlagen sind die

SN EN 50124-13 und die SN EN 50124- 22 anzuwenden. Wo diese Normen nicht anwendbar sind, gelten die Ziffern 8.2 und 8.3.¶

<#>Alle Stromkreise müssen gegeneinander, gegen Gehäuse, gegen Kabelmäntel und gegen Erde genügend spannungsfest sein. Für die Spannungsfestigkeit gelten folgende Klassen:¶

<#>Verstärkte Isolation 4000 V, 50 Hz, 1 min. Anzuwenden für Trenntransformatoren und bei Geräten, die ans Streckenkabel angeschlossen werden.¶ <#>Normale Isolation 2000 V, 50 Hz, 1 min. Anzuwenden für alles Material der Innen- und Aussenanlagen mit Ausnahme der Geräte nach Ziffern 8.2.1 und 8.2.3.¶

<#>Leichte Isolation 500 V, 50 Hz,

1 min. Anzuwenden für Teile mit Kleinspannung oder Schwachstrom in Innenanlagen.¶

<#>Bei Stromkreisen, die Apparate oder Bauteile enthalten, welche wegen ihrer Konstruktion nicht genügend spannungsfest sein können, ist die Spannungsprüfung auf die entsprechend vorgesehene Trennstelle zu beschränken. In solchen Apparaten und Bauteilen müssen sich Kurzschlüsse und Aderberührungen im Sinne der Sicherheit auswirken. Kann diese Bedingung nicht erfüllt werden, sind Schutzmassnahmen vorzusehen, die gefährdende Überspannungen fernhalten.¶

Fortsetzung Blatt Nr. 7