AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 9
Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen
Artikel: Sicherungsanlagen Ausgabe: 01.07.2010
(AB 39.3.a Fahrwegsteuerung und -sicherung)
3.3 Fahrstrassen für Zugfahrten auf belegte Gleise sind zulässig, wenn durch die Siche-
rungsanlage geprüft ist, dass der für die Zugfahrt erforderliche Bremsweg vor der Belegung frei ist.
3.3.1 Bei der Fahrt mit Besetztsignal gilt:
a. Die minimale Entfernung ab der Geschwindigkeitsschwelle bis zur Zone, in welcher eine Besetzung zulässig ist, ist unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des eingesetzten Rollmaterials festzulegen.
b. Bei normalspurigen Bahnen ist eine Entfernung von mindestens 200 m ab der Geschwindigkeitsschwelle einzuhalten.
3.4 Fahrstrassen für Rangierbewegungen auf belegte Gleisabschnitte sind zulässig.
Fortsetzung Blatt Nr. 10