AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 10

Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen

Ausgabe: 01.07.2012 Gelöscht:2010 Artikel: Sicherungsanlagen Entwurf: 18.02.2011

(AB 39.3.a Fahrwegsteuerung und -sicherung)

4 Flankenschutz und Durchrutschweg

4.1 Sicherungsanlagen sind so auszulegen, dass Kollisionsrisiken von Zugfahrten und

Rangierbewegungen mit zu spät bremsenden Fahrten oder entlaufenen Schienen-

fahrzeugen auf ein akzeptables Mass begrenzt werden.

Gelöscht: Entgleisungsvorrichtungen 4.2 Flankenfahrten können insbesondere durch Schutzweichen, Entgleisungsmittel oder

Zugbeeinflussungen verhindert werden.

Gelöscht: Entgleisungsvorrichtungen 4.2.1 Flankenschutz durch Schutzweichen oder Entgleisungsmittel ist anzustreben.

4.2.2 Flankenfahrten in Zugfahrstrassen durch zu spät bremsende Rangierbewegungen

oder entlaufene Schienenfahrzeuge sind zwingend mit Schutzweichen oder Entglei- Gelöscht: mittels sungsmitteln zu verhindern: Gelöscht: Entgleisungsvorrichtungen

a. in Gleisen für Geschwindigkeiten über 120 km/h;

b. in Gleisen für Geschwindigkeiten über 80 km/h bei Konfliktpunkten, in deren Bereich

im Normalbetrieb sowohl Zugfahrten als auch Rangierbewegungen stattfinden;

c. aus allen Gleisen, aus denen mit entlaufenen Schienenfahrzeugen gerechnet wer-

den muss. Dies sind insbesondere:

– Gleise mit Gefälle gegen den Konfliktpunkt, auf denen regelmässig Schienen-

fahrzeuge abgestellt sind;

– Anschluss-, Freiverlade- und Rampengleise.

Gelöscht: der Entgleisungsvorrichtung 4.2.3 Auf den Gleisen zwischen der Schutzweiche oder dem Entgleisungsmittel und dem

Konfliktpunkt dürfen sich keine Schienenfahrzeuge befinden.

Gelöscht: Um das 4.3 Risiken, die durch einen über das Ende seiner Fahrstrasse hinausfahrenden Zug ent- Gelöscht: eine zu spät eingeleitete

stehen, sind mit einem Durchrutschweg zu reduzieren. Dieser ist hinter dem Ende der Bremsung oder eine ungenügende Fahrstrasse vorzusehen. Bremswirkung verursachte Kollisionsrisiko bei Zugfahrten Als solche Risiken gelten insbesondere Kollisionen des betrachteten Zuges mit Zug- Gelöscht: ,

fahrten, Rangierbewegungen, abgestellten Eisenbahnfahrzeugen und dem Strassen-

Gelöscht: in Situationen, in denen ein verkehr. Kollisionen mit Prellböcken und anderen festen Hindernissen sowie von Ent- solches Risiko besteht, gleisungsmitteln bewirkte Entgleisungen müssen nicht berücksichtigt werden. Gelöscht: des Fahrweges

Gelöscht: Zügen ein Durchrutschweg erforderlich

Fortsetzung Blatt Nr. 11