AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 30

Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen

Artikel: Sicherungsanlagen Ausgabe: 01.07.2010

(AB 39.3.e Gleisfreimeldung und Zugortung)

1.10 In der Sicherungsanlage und den Betriebsvorschriften müssen folgende Aspekte be-

rücksichtigt sein:

1.10.1 Eine störungsbedingte Belegtmeldung einer Gleisfreimeldeeinrichtung darf zu keinem

Ereignis mit kritischem oder katastrophalem Ausmass führen. In der Sicherungsanlage sind entsprechende Massnahmen zu treffen.

1.10.2 Nach Möglichkeit hat die Sicherungsanlage fehlende Belegtmeldungen von Fahrzeu-

gen durch Plausibilitätsprüfungen zu detektieren.

1.10.3 Dass ein definierter Gleisabschnitt von einem Schienenfahrzeug vollständig verlassen

worden ist können Achszählsysteme nur feststellen, wenn auch dessen Einfahrt erkannt werden konnte. Das unerkannte Eindringen von Fahrzeugen in einen Gleisabschnitt muss daher mit entsprechenden Prozessen und Betriebsvorschriften verhindert werden.

1.10.4 Eine manuelle Rückstellung eines Achszählabschnittes ist nur bei freiem Gleisab-

schnitt zulässig. Dies ist durch entsprechende Prozesse und Betriebsvorschriften sicherzustellen.

Fortsetzung Blatt Nr. 31