AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Elektrische Anlagen Blatt Nr.: 1

Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Anforderungen an den Störschutz Entwurf: 06.04.2011

AB 43.1.a Störung anderer elektrischer Einrichtungen

1 Die Anlagen der Bahnstromversorgung sind mit den Eigenschaften der Fahrzeuge zu

koordinieren. Für interoperable Strecken sind die Vorgaben der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (2008/57/EG1) und der SN EN 503882 einzuhalten.

1.1 Der Infrastrukturbetreiber muss über die Zulässigkeit der Nutzbremsung innerhalb

seines Netzes Auskunft erteilen können.

1.2 Die Regelung aller aktiven Elemente muss so erfolgen, dass es zu keinen uner-

wünschten Schwingungen kommt. Der Nachweis ist nach SN EN 503882 Ziffer 10 zu führen.

2 Die zur Erzeugung, Transformierung, Umformung, Verteilung und Verwendung der

elektrischen Energie dienenden Starkstromanlagen müssen insbesondere so erstellt werden, dass die von ihnen erzeugten elektrischen und magnetischen Störfelder möglichst abgeschwächt und möglichst frei von unerwünschten Schwingungen sind.

3 Als Prüfspannung für die spannungsführenden Teile gegenüber dem Gleis bzw. dem

Rückleiter des Stromes sind die in den CEI/lEC- oder CENELEC-Publikationen genannten Werte anzunehmen.