AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 5
Abschnitt: Grundlagen des Fahrzeugbaus
Artikel: Konstruktionsgrundsätze Ausgabe: 01.07.2010
AB 48.2
6 Eine richtige Radlastverteilung ist durch genügende Einsenkung der Federung oder
durch andere konstruktive Mittel (z. B. Dreipunktlagerung) erreichbar.
7 Federn dürfen sich im Laufe des Betriebes nicht unzulässig verändern.
8 Die Einsenkung der Tragfedern muss so gross sein, dass Änderungen in der Quer-
neigung des Gleises in dem Masse, wie sie in Überhöhungsrampen vorkommen, sowie tolerierte Abweichungen in der Gleislage keine Beeinträchtigung der Entgleisungssicherheit bewirken können.
9 Bei Fahrzeugen mit Luftfederung sind Massnahmen zu treffen, die eine unzulässige,
ungleiche Lastverteilung selbst im Falle von Undichtheiten verhindern.
Sofern die Notlaufeigenschaften eine Geschwindigkeitsreduktion erfordern, ist eine diesbezügliche Störung auf dem besetzten Führerstand anzuzeigen.
10 Für eine ausreichende Dämpfung der Schwingungsvorgänge ist zu sorgen.
AB 48.3
1 Führerstände und Personenabteile von Lokomotiven, Reisezugwagen, Triebzugein-
heiten, U-Bahn- und Stadtbahnfahrzeugen sowie Straßenbahnfahrzeugen sind hinsichtlich ihres Deformationsverhaltens in Anlehnung an EN 15227 so zu gestalten, dass den jeweiligen Betriebsverhältnissen Rechnung getragen wird.
1.1 Meterspur- und Spezialspurfahrzeuge müssen so ausgelegt werden, dass für alle zu
erwartenden Ereignisse ein angemessenes Deformationsverhalten erreicht wird.
1.2 Neue Schienenfahrzeuge sind unter Berücksichtigung des gegebenen Risikos in ih-
rem Deformationsverhalten auf andere Schienenfahrzeuge abzustimmen, mit denen sie gemeinsam betrieben werden.
Fortsetzung Blatt Nr. 6