AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Blatt Nr.: 1
Ausgabe: 01.07.2012 Gelöscht:02.07.2006
Artikel: Meldungen über Betrieb und Instandhaltung Entwurf: 08.04.2011
AB 15.1
1 Das Bundesamt ist insbesondere über Unregelmässigkeiten technischer und betrieb-
licher Art, die im Hinblick auf die Betriebssicherheit und den Erfahrungsaustausch von
Interesse sind, zu informieren.
Gelöscht: Schienenverbiegungen, 1.1 Insbesondere sind Schienenbrüche, Gleisverwerfungen und -verdrückungen (Schie- Schienen
nenverbiegungen gemäss CSI), Rad- und Achsbrüche sowie alle Signalfälle (Abfahrt
Gelöscht: V
oder Vorbeifahrt bei Halt zeigenden Haupt- oder Rangiersignalen) zu melden.
Gelöscht: v
1.2 Die Eisenbahnunternehmungen melden diese Vorfälle gemäss den Vorgaben des
Gelöscht: , V
BAV.
Gelöscht: ,
2 Auf Ende jedes Jahres haben die Eisenbahnunternehmungen dem Bundesamt zu Gelöscht:unter Gefährdung überfah-
rene Haltesignale
melden:
Gelöscht: => Signalfälle
2.1 Änderungen im Fahrzeugbestand;
Gelöscht: der Richtlinie des BAV über 2.2 wesentliche technische Änderungen an den Fahrzeugen; das Ereigniswesen vom 1. Januar 2005 2.3 Datum der letzten Revision jedes Fahrzeuges und gegebenenfalls der im Berichtsjahr
vorgenommenen Revision;
2.4 Fahrleistung jedes Triebfahrzeuges seit der letzten Revision sowie im Berichtsjahr.
2.5 Ziff. 2.3 und 2.4 gelten nicht für Fahrzeuge der Strassenbahnen.
Gelöscht: Für die Meldungen sind die Formulare des Bundesamtes zu verwenden.¶