AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Blatt Nr.: 1

Ausgabe: 01.07.2012 Gelöscht:02.07.2006

Artikel: Meldungen über Betrieb und Instandhaltung Entwurf: 08.04.2011

AB 15.1

1 Das Bundesamt ist insbesondere über Unregelmässigkeiten technischer und betrieb-

licher Art, die im Hinblick auf die Betriebssicherheit und den Erfahrungsaustausch von

Interesse sind, zu informieren.

Gelöscht: Schienenverbiegungen, 1.1 Insbesondere sind Schienenbrüche, Gleisverwerfungen und -verdrückungen (Schie- Schienen

nenverbiegungen gemäss CSI), Rad- und Achsbrüche sowie alle Signalfälle (Abfahrt

Gelöscht: V

oder Vorbeifahrt bei Halt zeigenden Haupt- oder Rangiersignalen) zu melden.

Gelöscht: v

1.2 Die Eisenbahnunternehmungen melden diese Vorfälle gemäss den Vorgaben des

Gelöscht: , V

BAV.

Gelöscht: ,

2 Auf Ende jedes Jahres haben die Eisenbahnunternehmungen dem Bundesamt zu Gelöscht:unter Gefährdung überfah-

rene Haltesignale

melden:

Gelöscht: => Signalfälle

2.1 Änderungen im Fahrzeugbestand;

Gelöscht: der Richtlinie des BAV über 2.2 wesentliche technische Änderungen an den Fahrzeugen; das Ereigniswesen vom 1. Januar 2005 2.3 Datum der letzten Revision jedes Fahrzeuges und gegebenenfalls der im Berichtsjahr

vorgenommenen Revision;

2.4 Fahrleistung jedes Triebfahrzeuges seit der letzten Revision sowie im Berichtsjahr.

2.5 Ziff. 2.3 und 2.4 gelten nicht für Fahrzeuge der Strassenbahnen.

Gelöscht: Für die Meldungen sind die Formulare des Bundesamtes zu verwenden.¶