AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 2 N
Abschnitt: Geometrische Gestaltung der Fahrbahn
Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Spurweite
Entwurf: 10.12.2010
(AB 16)
3.2 Im Netz der Normalspurbahnen gelten folgende Richtwerte für die Spurerweiterung ab
Nennmass:
Kreisbögen in Gleisen [m] Spurerweiterung [mm]
R ≥ 2750
275 > R ≥ 1856
185 > R ≥ 15010
149 > R ≥ 13016
R < 13020
Kreisbögen in Weichen [m] Spurerweiterung [mm]
R ≥ 2300
230 > R ≥ 1855
185 > R ≥ 15010
150 > R ≥ 13015
R < 12920
3.3 In der Regel wird die Spurerweiterung durch Verschieben des Innenstrangs aufgebaut:
- Im Übergangsbogen gleichmässig, konstruktiv bedingt in Schritten von max. 2 mm, auf dessen ganzen Länge.
- Bei Kreisbogen ohne Übergangsbogen in 2 mm Schritten pro Schwelle ab Kreisbogenanfang.
3.4 Die Sollwerte der Spurweiten in den Weichengrundformen sind in den entsprechenden
Typenplänen darzustellen.
4 Einfluss der Spurweite auf die Laufstabilität der Fahrzeuge
4.1 In längeren Abschnitten mit einer mittleren Spurweite nahe dem Minimalwert können bei
einzelnen Fahrzeugen in Kombination mit ungünstigen Verhältnissen in der Paarung Radprofil-Schienenkopfprofil bei höheren Geschwindigkeiten Laufinstabilitäten auftreten.
4.2 Werden an einzelnen Fahrzeugen oder in bestimmten Gleisabschnitten solche Laufinstabi-
litäten festgestellt, sind u.a. Untersuchungen der äquivalenten Konizität mit den nötigen Aufnahmen der Radprofile und mit örtlichen Erhebungen der Spurweite resp. der Profile der Schienenlauffläche durchzuführen. Die fallweise Anordnung von entsprechenden Massnahmen am Gleis oder am Rad/Fahrzeug sind hinsichtlich der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu optimieren.
4.3 Tendenziell sind kleine Spurweiten nahe dem Minimalwert sowohl bei Neuanlagen unter
Berücksichtigung aller Herstellungstoleranzen, wie auch bei der Instandhaltung möglichst zu vermeiden. Spurverengende Überwalzungen der Schienenlauffläche sind in den durchgehenden Gleisen möglichst bald in geeigneter Weise zu entfernen.
Fortsetzung Blatt Nr. 3 N