AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 1

Abschnitt: Unterbau und Kunstbauten

Ausgabe: 01.07.2012

Artikel: Bauen an, über und unter der Eisenbahn Entwurf: 16.02.2011

AB 27.1

1 Neue Bauten

1.1 Bei neuen Bauten sind angemessene Sicherheitsabstände zwischen Gleis und tra-

genden Bauteilen anzuordnen. Die Sicherheitsabstände sind unter Berücksichtigung

der Linienführung, der Fahrgeschwindigkeit, der Lage von Weichen und Gleisdurch-

schneidungen, der Bauwerksart und –nutzung sowie der baulichen Schutzmassnah-

men zwischen Gleis und Bauwerk festzulegen.

1.2 Tragende Bauteile im Nahbereich der Eisenbahn haben einen angemessenen Trag-

widerstand gegen Anprall von Schienenfahrzeugen aufzuweisen.

1.3 Angaben zu Sicherheitsabständen, Schutzmassnahmen und den zu berücksichtigen-

den Anprallkräfte enthält der Anhang Nr. 1 zu den AB-EBV. Gelöscht: Einwirkungen

Gelöscht: Für Bauten an Eisenbahnstrecken mit einer Ausbaugeschwindigkeit von mehr als 120 AB 27.2 und AB 27.3 km/h sind die erforderlichen

Schutzmassnahmen und die Be-2 Bestehende Bauten messungswerte der Anprallkräfte

von Eisenbahnfahrzeugen in Ab-2.1 Bei der Instandsetzung, Erweiterung, Veränderung oder Umnutzung von bestehen- sprache mit dem Bundesamt fest-

den Bauten, der Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit der Eisenbahn um mehr als 20 zulegen.

km/h oder bei einer Reduktion der Gleis- und Weichenabstände zu einer Baute, sind Gelöscht: <#>Wenn die Beverhältnismässige Schutzmassnahmen gegen Anprall von Schienenfahrzeugen zu stimmungen gemäss Anhang Nr. 1 bestimmen, sofern die Anforderungen für neue Bauten nicht erfüllt sind. aus zwingenden Gründen nicht umgesetzt werden können, sind die 2.2 Die Bestimmung verhältnismässiger Schutzmassnahmen hat grundsätzlich mit einer erforderlichen Schutzmassnahmen

Risikoanalyse nach UIC-Kodex 777-2 "Überbauung von Bahnanlagen – Bautechni- gemäss den Empfehlungen des sche Massnahmen im Gleisbereich"1 zu erfolgen. Für die Risikoermittlung sind die in UIC-Kodex 777-2 "Überbauung von Bahnanlagen – Bautechnische

Anhang Nr. 1 zu den AB-EBV erwähnten Hinweise zu beachten.1

Massnahmen im Gleisbereich" zu bestimmen. Für die Risikoermitt-2.3 Bei Strassenbrücken über ein- oder mehrgleisige Eisenbahnstrecken darf die Be-

lung enthält der Anhang Nr. 1 zu stimmung verhältnismässiger Schutzmassnahmen mit dem BAV- / SBB-Leitfaden zur den AB-EBV Angaben zu wichtigen Beurteilung der Anprallrisiken von Eisenbahnfahrzeugen bei bestehenden Bauten er- Parametern.¶

folgen. Gelöscht: unter Berücksichtigung der in Ziffer 1.5 erwähnten Parameter

Fortsetzung Blatt Nr. 2