AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 2
Abschnitt: Unterbau und Kunstbauten
Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Bauen an, über und unter der Eisenbahn Entwurf: 16.02.2011
AB 27.4
1 Schutzeinrichtungen gegen abkommende Strassenfahrzeuge und Ladungen sind
gemäss den Bestimmungen der Normengruppe SN 640 5602 bzw. gemäss Norm SN 671 5202 anzubringen.
2 Bei Parkplätzen und ähnlichen Verkehrsflächen, die an Gleise mit Zugfahrten an-
grenzen, sind Schutzeinrichtungen oder andere wirksame Hindernisse anzuordnen.
AB 27.5
1 Für Bau und Betrieb von Rohrleitungsanlagen im Nahbereich einer Eisenbahn (Ab-
stand ≤ 20 m) sind besondere Sicherheitsmassnahmen und vertikale Sicherheitsabstände zu beachten.
1.1 Bei Rohrleitungsanlagen der Versorgungsbereiche Telekommunikation, Elektrizität,
Brenn- oder Treibstoffe (flüssig oder gasförmig), Wasser, Fernwärme und Abwasser sind die Sicherheitsmassnahmen und -abstände der SN 671 2602 zu erfüllen.
1.2 Bei Rohrleitungsanlagen der Versorgungsbereiche Brenn- oder Treibstoffe (flüssig
oder gasförmig) ist darüber hinaus die Verordnung über die Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen (RLSV, SR 746.12) einzuhalten.
2 Siehe Anhang Nr. 3