AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 2

Abschnitt: Unterbau und Kunstbauten

Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Bauen an, über und unter der Eisenbahn Entwurf: 16.02.2011

AB 27.4

1 Schutzeinrichtungen gegen abkommende Strassenfahrzeuge und Ladungen sind

gemäss den Bestimmungen der Normengruppe SN 640 5602 bzw. gemäss Norm SN 671 5202 anzubringen.

2 Bei Parkplätzen und ähnlichen Verkehrsflächen, die an Gleise mit Zugfahrten an-

grenzen, sind Schutzeinrichtungen oder andere wirksame Hindernisse anzuordnen.

AB 27.5

1 Für Bau und Betrieb von Rohrleitungsanlagen im Nahbereich einer Eisenbahn (Ab-

stand ≤ 20 m) sind besondere Sicherheitsmassnahmen und vertikale Sicherheitsabstände zu beachten.

1.1 Bei Rohrleitungsanlagen der Versorgungsbereiche Telekommunikation, Elektrizität,

Brenn- oder Treibstoffe (flüssig oder gasförmig), Wasser, Fernwärme und Abwasser sind die Sicherheitsmassnahmen und -abstände der SN 671 2602 zu erfüllen.

1.2 Bei Rohrleitungsanlagen der Versorgungsbereiche Brenn- oder Treibstoffe (flüssig

oder gasförmig) ist darüber hinaus die Verordnung über die Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen (RLSV, SR 746.12) einzuhalten.

2 Siehe Anhang Nr. 3