Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

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Finanzierungslücke

Die Bahninfrastruktur stösst an ihre Kapazitätsgrenzen. Wegen der stetig wachsenden Nachfrage im Personenverkehr sind die Züge häufig überfüllt. Prognosen gehen bis 2030 von einer weiteren Zunahme des Personenverkehrs und des Güterverkehrs um rund 60 bzw. 70 Prozent aus. Die höhere Belastung des Schienennetzes und die Inbetriebnahme neuer Projekte (z.B. Durchmesserlinie (DML) Zürich, NEAT am Gotthard und Ceneri) führen zu einem Anstieg der Unterhalts- und Erneuerungskosten. Dieser Mehrbedarf wird in der Zweitstudie des Bundesamtes für Verkehr (BAV) zum Netzaudit der SBB für die kommenden Jahre auf bis zu 500 Millionen Franken im Jahr geschätzt.

Ohne Ausbau der Bahninfrastruktur kann das Wachstum nicht bewältigt werden. Handlungsbedarf besteht sowohl im Fernverkehr zwischen den Agglomerationen als auch im Regionalverkehr innerhalb der Agglomerationen. Zudem muss für die Verlagerung des Güterverkehrs die Nord-Süd-Achse weiter ausgebaut werden. Auf der Ost-West Achse sind für den Güterverkehr ebenfalls Massnahmen zur Sicherstellung genügender und zuverlässiger Kapazitäten notwendig. Die neuen Ausbauvorhaben erfordern ebenfalls rund 500 Millionen Franken zusätzliche Mittel im Jahr.

Gesamthaft resultiert für die Sicherstellung des Unterhalts und einen zurückhaltenden weiteren Ausbau mittelfristig ein zusätzlicher Bedarf in der Höhe von jährlich rund einer Milliarde Franken.

Bahninfrastrukturfonds (BIF)

Heute werden die Kosten für den Betrieb und Substanzerhalt der Eisenbahninfrastruktur über allgemeine Bundesmittel finanziert. Der Ausbau erfolgt über zwei Fonds (FinöV-Fonds und Infrastrukturfonds). In Zukunft sollen alle Kosten, d.h. auch jene für den Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur, über einen Fonds finanziert werden. Der bisherige, befristete FinöV-Fonds (Grossprojekte) soll dafür in den neuen, unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF) überführt werden. Die Finanzierung über einen einzigen Fonds schafft gleiche Voraussetzungen für Betrieb und Substanzerhalt auf der einen und Ausbau der Infrastruktur auf der anderen Seite. Die Handhabung der Kredite wird damit transparenter und einfacher.

Die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt soll über vierjährige Zahlungsrahmen und Leistungsvereinbarungen mit den verschiedenen Infrastrukturbetreiberinnen erfolgen. Die Bahninfrastruktur soll in mehreren Schritten ausgebaut werden. Dafür sind Bundesbeschlüsse mit Verpflichtungskrediten vorgesehen.

Die Finanzierung und der Ausbau der Bahninfrastruktur werden somit wesentlich besser aufeinander abgestimmt als bisher. Dies senkt die Risiken für den Bundeshaushalt und erlaubt in Zukunft einen auf die verfügbaren Mittel abgestimmten Ausbau der Bahn. Der neue Fonds ist im neuen Bahninfrastrukturfondsgesetz (BIFG) geregelt.

Nicht berührt vom neuen Fonds wird der seit 2007 bestehende Infrastrukturfonds.