Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

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Finanzierungsquellen für BIF

Der Fonds soll durch die Weiterführung der bisher befristeten, zweckgebundenen FinöV-Einlagen (höchstens zwei Drittel der LSVA-Erträge, ein Mehrwertsteuer-Promille sowie Mineralölsteuermittel) gespiesen werden. Neu sollen jene Mittel des ordentlichen Bundeshaushalts, die bisher für den Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur vorgesehen waren, dem BIF zugeleitet werden. Hinzu kommen drei neue Finanzierungsquellen: die Mehreinnahmen aus der direkten Bundessteuer aufgrund einer Pauschalierung oder Reduktion des Fahrkostenabzugs, eine Erhöhung der Trassenpreise (mit der Folge von Tarifanpassungen für die Bahnkunden) und ein Beitrag der Kantone. So werden die wichtigsten Nutzer und Nutzniesser des verbesserten Angebots – die Bahnkunden und die Kantone – stärker zu dessen Finanzierung beitragen.

Langfristperspektive Bahnangebot und Ausbau

Der Ausbau des Bahnangebots soll die Standortqualität verbessern und zur Umsetzung der raumplanerischen Zielsetzungen des Bundes beitragen. Der Bundesrat legt dazu eine Langfristperspektive für die Bahn fest. Der Akzent liegt bei mehr Kapazität auf der Schiene, in den Zügen und den Bahnhöfen. Kapazitätsengpässe im Schienennetz werden beseitigt, das Sitzplatz-Angebot erhöht, die Publikumsanlagen in den Bahnhöfen erweitert und das Knotensystem weiter entwickelt. So soll im Personenverkehr auf Strecken mit hoher Nachfrage langfristig der Viertelstunden-Takt gelten (z.B. Basel/Bern-Zürich-Winterthur, Lausanne-Genf). Auf den übrigen Hauptlinien soll der Halbstunden-Takt die Regel sein. In den Agglomerationszentren sollen die S-Bahnen im Viertelstundentakt verkehren. Rasche und direkte Anbindungen der wichtigsten Tourismusorte sollen die touristische Attraktivität steigern. Die Konkurrenzfähigkeit des Schienengüterverkehrs soll durch wettbewerbsfähige Transportzeiten, Pünktlichkeit und günstige Produktionsbedingungen erhöht werden.

Diese Langfristperspektive wird mit einem strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) konkretisiert und umgesetzt. STEP basiert auf den Planungen von „Bahn 2030“. Es deckt den Zeithorizont bis 2040/50 ab und umfasst Investitionen von rund 42.6 Milliarden Franken. Darin eingeschlossen sind neben Ausbauten des Netzes weitere betriebsnotwendige Komponenten (z.B. Publikums- und Abstellanlagen, Stromversorgung). Die Grundzüge sind im Eisenbahngesetz festgehalten.

Die Umsetzung des STEP erfolgt in mehreren Ausbauschritten. Der Bundesrat wird diese dem Parlament alle vier bis acht Jahre unterbreiten.

Ausbauschritt 2025

Ein Ausbauschritt im Umfang von 3.5 Milliarden Franken ist Gegenstand der Vorlage. Er lässt sich bis etwa 2025 realisieren. Er ergänzt und verstärkt die mit ZEB angestrebten Verbesserungen auf der Ost-West-Achse durch namhafte Investitionen in den Räumen Lausanne/Genf, Bern und Basel. Dies erlaubt zusätzliche Fern- und Regionalverkehrsangebote in diesen Räumen. Mit dem Ausbauschritt 2025 lässt sich auf den Strecken Locarno-Lugano, Zürich-Chur, Zürich-Lugano und Bern-Luzern neu ein Halbstunden-Takt verwirklichen. Er enthält auch Massnahmen bei den Privatbahnen im Umfang von rund 300 Millionen Franken. Zur Verbesserung des Zuganges zur Bahn (u.a. Publikumsanlagen in