Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

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Bahnhöfen) werden rund 500 Millionen Franken investiert. Der Güterverkehr profitiert von der Beseitigung der letzten Einspurstrecke auf der Jurasüdfusslinie zwischen Ligerz und Twann.

Ein weiterer Ausbauschritt mit Zeithorizont 2030 wird dem Parlament voraussichtlich im Jahr 2017 vorgelegt werden. Damit werden weitere Investitionen in der Grössenordnung von 5 bis 6 Milliarden Franken angestrebt.

Abstimmung mit ZEB

Der Ausbauschritt 2025 wurde mit ZEB abgestimmt, da sich die Ausbauten zeitlich überlagern. Dies führt zu verschiedenen Anpassungen bei ZEB und damit auch im ZEB-Gesetz. Neu sollen mit ZEB Ausbauten für den Einsatz von langen Doppelstockzügen auf der Ost-West-Achse finanziert werden. Dies ermöglicht mehr Sitzplätze auf den überlasteten Strecken Genf-Lausanne und Bern-Zürich-Winterthur. Hingegen soll der Chestenbergtunnel nicht mit ZEB, sondern später realisiert werden. Ebenso soll die geplante Fahrzeitverkürzung zwischen der Westschweiz und Bern vorerst nicht umgesetzt werden.

Vorlage zum Lärmschutz und Realisierung des 4-Meter Korridors am Gotthard

Das Parlament hat entgegen dem Antrag des Bundesrats im Rahmen der Vorlage Gesamtschau FinöV eine Kürzung des Verpflichtungskredites für die Lärmsanierung der Eisenbahnen abgelehnt (Beschluss des Parlamentes vom März 2009). Die Prüfung eines verbesserten Lärmschutzes mit den verbleibenden Mitteln hat ergeben, dass die technische Entwicklung bzw. der internationale Konsolidierungsprozess für wirksame Massnahmen noch nicht abgeschlossen ist. Somit sind aktuell erst wenige Massnahmen umsetzbar. Deshalb und weil die verfügbaren Mittel im BIF begrenzt sind, soll der Verpflichtungskredit um 300 Millionen Franken gekürzt werden. Eine separate Vorlage zu den konkreten Massnahmen geht in der zweiten Jahreshälfte 2011 in die Vernehmlassung.

Die ursprünglich in Bahn 2030 geplante Realisierung eines durchgängigen Korridors für verladene Fahrzeuge mit vier Metern Eckhöhe (4-m-Korridor) auf der Gotthardachse besitzt eine hohe Dringlichkeit. Deshalb wird im Rahmen des Verlagerungsberichtes 2011 dem Parlament eine alternative Realisierung vorgeschlagen. Die dafür notwendigen Abklärungen wurden ausgelöst.

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