Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

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Nachfolgende Tabelle zeigt die im Einzelnen gemäss ZEBG zu prüfenden Massnahmen23:

Tabelle 3

Gemäss Art. 10 ZEBG zu prüfende Massnahmen Bst. gem. Art. 10 ZEBG

Verdichtung Jurasüdfuss, inklusive Ligerzer Tunnel a

Verdichtung Lausanne–Genf b

Beschleunigung Luzern–Zürich mit Zimmerberg-Basistunnel II c

Halbstundentakt Bern–Visp d

Angebotsverbesserung Biel–Basel und Biel–Zürich e

Halbstundentakt Intercity Zürich–Chur f

Angebotsverbesserungen Biel–Delsberg–Delle/Basel g

Entlastung Güterverkehr Raum Baden h

Entflechtung Basel Ost i

Wisenbergtunnel j

NEAT-Zufahrten im Norden und Süden k

Brüttener Tunnel l

Siviriez–Villars-sur-Glâne m

Heitersbergtunnel II n

In ANHANG 3 werden für alle untersuchten Massnahmen die Kostenbandbreiten dargestellt. Eine Ausnahme stellen die Massnahmen der Privatbahnen dar, da diese mit einer anderen Methodik bestimmt wurden. ANHANG 4 beschreibt alle im Rahmen des STEP untersuchten Angebote und die dafür nötigen zusätzlichen Infrastrukturen. Die Darstellung ist mit Ausnahme der Privatbahnen, die gesamthaft als Gruppe dargestellt werden, nach Korridoren resp. Räumen gegliedert.

Alle untersuchten Massnahmen sinnvoll, aber nicht gleich dringlich

Alle untersuchten Massnahmen tragen zum Abbau der absehbaren Überlastung des Netzes bei. Sie sind somit sinnvoll. Dies betrifft auch alle gemäss ZEBG zu prüfenden Massnahmen. Damit bilden sie alle Bestandteil des STEP.

Allerdings sind nicht alle Massnahmen gleich dringlich. Die Dringlichkeit ist ein wichtiges Kriterium. Um eine Auswahl aus der Fülle der Massnahmen zu treffen wurden diese bewertet.

23 Die Buchstaben werden in Tabelle 4 des STEP verwendet.