Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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ab Lausanne in Richtung Wallis verkehren können und damit der starken Nachfrage im ganzen Arc Lémanique Rechnung getragen werden kann, sind die Lichtraumprofile auf der Simplonstrecke (Lausanne-Wallis) zu erweitern.
Der Ausbau des Bahnhofs Lausanne erfordert deutlich mehr Mittel als dafür bisher in ZEB vorgesehen waren. Für diese Ausbauten (Ausbauten Bahnhöfe Lausanne, Freiburg und Wil sowie Profilanpassungen Lausanne-Wallis) betragen die Investitionen ca. 1.1 Milliarden Franken. Die dafür notwendigen Mittel sind durch eine Verschiebung der Realisierung des Chestenbergtunnels zu STEP (vgl. nachfolgende Erläuterungen) mit dem entsprechenden Anteil des Verpflichtungskredits ZEB zu kompensieren. Damit kann das ZEB-Kostendach von 5.4 Milliarden Franken (Preisstand 2005) eingehalten werden.
Für die Realisierung des Chestenbergtunnels wurde in der Botschaft Gesamtschau FinöV (ZEB) mit rund 1.1 Milliarden Franken gerechnet. Im Rahmen einer Kostenüberprüfung wurde festgestellt, dass für die Realisierung mindestens 0.5 Milliarden Franken zusätzlich notwendig sind. Eine vollständige Finanzierung des Tunnels kann somit nicht im Rahmen des Verpflichtungskredits ZEB sicher gestellt werden. Weiter wurde bei den Planungsarbeiten im Rahmen des STEP festgestellt, dass zur Sicherstellung der Aufwärtskompatibilität die Linienführung für den Chestenbergtunnel nochmals im Detail untersucht werden muss.
Ohne Realisierung des Chestenbergtunnels mit ZEB verbleibt ein wesentlicher Engpass zwischen Rupperwil und Gruemet. Es ist daher vorgesehen, die Finanzierung und Realisierung eines Chestenbergtunnels im Rahmen des STEP zu regeln. Damit können die im ZEB-Verpflichtungskredit frei werdenden Mittel für die vorerwähnten und als vordringlich erachteten Massnahmen auf der West-Ost-Achse eingesetzt werden. Der Chestenbergtunnel erfährt somit eine Aufnahme in das STEP, während die bisher im Rahmen von Bahn 2030 im Raum Lausanne untersuchten Massnahmen aus dem STEP herausfallen und bereits mit ZEB realisiert werden.
1.5.2.4 Angebote und Infrastrukturmassnahmen des Strategischen Entwicklungsprogrammes Bahninfrastruktur (STEP)
Gemäss dem ausgewiesenen Bedarf nach zusätzlichen Sitzplätzen im Personenverkehr und Trassenkapazitäten im Güterverkehr wurden für das STEP Massnahmen entwickelt und deren Kosten grob geschätzt.
Massnahmen bestehen grundsätzlich aus einer Angebotsänderung und der dazu notwendigen zusätzlichen Infrastruktur. Sie gliedern sich in
a) Massnahmen, die aufgrund Art. 10 des Bundesgesetzes über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur, ZEBG22 vom Bundesrat zu prüfen sind, und in
b) Massnahmen, die aufgrund der Bedarfsanalyse (vgl. Kapitel 1.5.2.2.1) entwickelt wurden.
22 SR 742.140.2