Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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Zermatt–Fiesch
Zwischen Zermatt und Fiesch wird der Halbstundentakt unabhängig von der Führung des Glacier-Express (Zermatt–St.Moritz) gefahren. Dafür sind zwei neue Kreuzungsstellen erforderlich. Zudem wird der Shuttle Täsch–Zermatt im Viertelstundentakt verkehren, was einen neuen Doppelspurabschnitt erfordert. Insgesamt belaufen sich die Investitionen auf ca. 20 Millionen Franken.
Luzern–Stans/Giswil
Auf beiden Strecken Luzern–Stans und Luzern–Giswil werden vier Züge pro Stunde ermöglicht. Damit ist der Bau von zusätzlichen Doppelspurabschnitten und Kreuzungsstellen verbunden. Die erforderlichen Investitionen betragen ca. 90 Millionen Franken.
St.Gallen–Rapperswil und Wil–Nesslau
Auf diesen Streckenabschnitten wird die Sitzplatzkapazität durch den Einsatz von längeren Zügen gesteigert. Dafür sind mehrere Perronverlängerungen notwendig. Die Investitionen betragen ca. 55 Millionen Franken.
Landquart/Chur–Davos/St.Moritz
Mit der Einführung des Halbstundentaktes Fernverkehr Zürich–Chur muss das Netz der Rhätischen Bahn RhB ergänzt werden, um die Anschlüsse der halbstündlich verkehrenden SBB-Züge durch die RhB gewährleisten zu können. In erster Priorität sollte das Angebot Landquart–Davos zum Halbstundentakt ausgebaut werden. Zudem soll eine neue stündliche Verbindung Landquart–St-Moritz durch den Vereina-Tunnel angeboten werden. In Ergänzung zur stündlichen Verbindung Chur– St-Moritz durch den Albula-Tunnel wird somit ein Halbstundentakt nach St.Moritz möglich. Dies erfordert Investitionen im Prättigau im Umfang von ca. 150 Millionen Franken.
Betriebliche Anlagen und Zugang zur Bahn mit Ausbauschritt 2025
Neben den bisher geschilderten Projekten sind auch Investitionen in Publikumsanlagen, Anlagen Güterverkehr, Abstellanlagen Personenzüge/Güterzüge, Bahnstromanlagen und Lärmschutzmassnahmen nötig.
Der Handlungsdruck ist bei den Publikumsanlagen am grössten. Daher werden Mittel für betriebliche Anlagen im Ausbauschritt 2025 in erster Linie zu Gunsten der Publikumsanlagen eingesetzt. Mit den vorgesehenen rund 500 Millionen Franken lässt sich ein grosser Teil der als prioritär eingestuften Massnahmen für den Zugang zur Bahn realisieren.
Projektierungsmittel im Ausbauschritt 2025
Im Ausbauschritt 2025 wird für die Planung der nachfolgenden Ausbauschritte eine Pauschale von 110 Millionen Franken vorgesehen. Diese Mittel werden für Machbarkeitsabklärungen und Vorprojektierungen eingesetzt. Die Grössenordnung bestimmt sich aufgrund abgeschlossener Projekte (ca. 3 bis 4 Prozent der Gesamtprojektkosten).