Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 84Fedlex · Erläuternder Bericht

Es besteht ein grosses Potenzial zur Verringerung der Lärmbelastung an den Hauptverkehrsachsen, indem Emissionen der auch nachts verkehrenden Güterzüge weiter reduziert werden. Das inländische Rollmaterial wird bis Ende 2015 so umgebaut, dass die Lärmbelastung den Vorgaben entspricht. Anschliessend ist vor allem das Rollmaterial aus den Nachbarländern zu sanieren. Daher wird geprüft, ob dieser Prozess durch neue schweizerische Emissionsgrenzwerte für bestehende Güterwagen beschleunigt werden kann. Für Neufahrzeuge gelten aufgrund der internationalen technischen Vorschriften zur Interoperabilität (TSI) bereits seit 2006 strenge Lärmvorschriften.

Die technische Entwicklung bzw. der internationale Konsolidierungsprozess für wirksame Massnahmen ist noch nicht abgeschlossen. So sind erst wenige neue, griffige Massnahmentypen technisch umsetzbar. Da die verfügbaren Mittel im Bahninfrastrukturfonds begrenzt sind, soll der aktuelle Verpflichtungskredit für die Lärmsanierung um 300 Millionen Franken reduziert werden. Damit verbleiben aus heutiger Sicht bis 2015 rund 200 Millionen Franken für einen zusätzlichen, auf dem bestehenden Streckennetz optimierten Lärmschutz.

Um die von Eisenbahnlärm immer noch stark betroffenen Anwohner von Bahnstrecken noch besser zu schützen, sollen mit dem verbleibenden Verpflichtungskredit Mittel für weitere Massnahmen bereitgestellt und der zeitliche Rahmen für ihre Umsetzung erstreckt werden. Der Bundesrat sieht vor, in der zweiten Jahreshälfte 2011 eine Revision der rechtlichen Grundlagen zur Lärmsanierung der Eisenbahnen in einer separaten Vernehmlassungsvorlage zur Diskussion zu stellen.

Für Lärmschutzmassnahmen im Zusammenhang mit dem ZEB-Ausbau sind im entsprechenden Verpflichtungskredit zusätzlich 200 Millionen Franken eingestellt. Auch im Rahmen des STEP werden für Mehrverkehr auf bestehenden Strecken die nötigen Mittel bereitgestellt werden. Bei Neu- und Ausbauprojekten werden die Investitionen für den Lärmschutz bereits in den Projektkosten berücksichtigt.

Verlagerungsbericht 2011

Auf der Lötschberg-Simplon-Achse besteht für den Güterverkehr ein durchgehender 4-Meter-Korridor. Auf der Gotthard-Achse ist dies nicht der Fall. Ein 4-Meter-Korridor auf beiden Nord-Süd-Achsen der Schweiz würde die Verlagerungspolitik stärken. Der Bundesrat möchte deshalb möglichst rasch – noch vor Fertigstellung des Ausbauschritts 2025 - auch auf der Gotthard-Achse einen Vier-Meter Korridor realisieren. Er wird die Möglichkeiten für eine rasche Realisierung und Finanzierung dieses Projekts im Verlagerungsbericht 2011 aufzeigen.

1.6 Verworfene Massnahmen Bahninfrastruktur

1.6.1 Hochgeschwindigkeitsverkehr in der Schweiz

Reisezeitgewinne schaffen einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen. Verschiedentlich wird deshalb gefordert, die künftige Infrastruktur auf die Maximierung der Reisezeitgewinne auszurichten und - ähnlich wie andere Länder - auf Hochgeschwindigkeitsverkehr zu setzen. Konkret wird gefordert, die Ost-West-Hauptlinie so auszubauen, dass z.B. die Strecke Zürich – Bern von heute knapp 60