Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 76 Seiten

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hard Komitee sind gegen die Streichung des Chestenbergtunnels. CentrePatronal und Ass.rout.VD sind nur mit der Anpassung betr. Knoten Lausanne einverstanden.

MIT NEIN geantwortet haben 11 Teilnehmer, davon 2 Kantone (SO, AG), 1 Partei (SPS) sowie 4 Organisationen und 4 weitere Stellungnahmen.

Einige Teilnehmer sind gegen die Streichung von ZEB Art. 10 (AG, Komitee Tiefbahnhof LU, Luzern-Plus, IHKZCH). Letztere da der Auftrag zu Luzern – Zürich nicht erfüllt sei. Gegen einen Verzicht auf den Chestenberg-Tunnel sind AG (muss sonst in Ausbauschritt 2025 aufgenommen werden), ErdölV, VAP und DHS. SO fordert, das ZEB-Angebot sei fristgerecht umzusetzen. Das Komitee Pro Wisenberg ist gegen einen Verzicht auf den Wisenbergtunnel und fordert, diesen gesetzlich zu verankern. Die SPS ist gegen die Anpassung von Art. 2 ZEBG und verlangt, die Projekte gemäss Art. 10 ZEBG weiterzuentwickeln; die gesamtschweizerische Netzentwicklung müsse ihre gesetzliche Grundlage behalten.

3.4 Weitere Bemerkungen

Frage 10: Welche weiteren Bemerkungen haben Sie zur Vernehmlassungsvorlage?

Bemerkungen der Kantone

KöV: Die gesamtheitliche Betrachtung (Schiene und Strasse) kommt ungenügend zum Ausdruck. Antrag zu Abs. 1 und neuen Abs. 4 Art. 51a EBG. Die Leistungsvereinbarungen sollen jährlich neu verhandelt werden.

BE: Darlegung der Übergangslösung Infrastrukturfonds-BIF sowie unbefristete Laufzeit Infrastrukturfonds vorsehen. Mitsprachemöglichkeit der Kantone bei der LV Bund-SBB ist weiterhin zu sichern, Art. 51 EBG entsprechend anzupassen. Die Leistungsvereinbarungen mit den KTU sind auf 4 Jahre abzuschliessen aber jährlich anzupassen.

UR: Für die Erschliessung des zentralen Alpenraums haben die Gotthard-Bergstrecke, der Bahnhof Altdorf und der Bahnhof Andermatt hohe Priorität.

SZ: Lärmschutz muss vorrangig behandelt werden.

ZG: Da STEP zuwenig auf Metropolitanräume ausgerichtet ist, ist eine weitere Zersiedelung der Schweiz vorprogrammiert.

FR: Die LV mit den TU sind zu lang, sie müssen jedes Jahr neu verhandelt werden können (Art. 51 EBG).

FR und GR: Der Kantonsanteil von 17% am Rohertrag der direkten Bundessteuer darf keinesfalls gekürzt werden.

BL: Die Finanzierung von Bahn- und Strasseninfrastruktur ist aufeinander abzustimmen und die Finanzierung von Regionalverkehrsleistungen langfristig zu sichern.

SH: Die von der Metropolitankonferenz Zürich am 11.1.2010 beschlossenen Angebote und Projekte werden ungenügend berücksichtigt.