Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/113: Teilrevision des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) · 54 Seiten

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zahnmedizinischen Studiengängen bereits Lehrveranstaltungen, die gemäss revidiertem MedBG mit zahnmedizinisch relevanten inhalten ergänzt werden könnten. Diese Ergänzungen sollten in einer aktualiisierten Version des Lernzielkataloges aufgenommen werden. Das Rektorat der Universität Bern schliesst sich den Stellungnahmen der Medizinischen Fakultät und der Zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern (UniBE Dekanat und ZMK Bern) an.

Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe befürwortet und unterstützt die Stellungnahme der FMH zur MedBG-Revision.

Die Schweizerische Vereinigung Pro Chiropraktik hält die Ersetzung des bisherigen Begriffs der «selbstständigen Berufsausübung» durch «privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung» für wenig zweckdienlich und befürchtet, dass dies zu Unsicherheiten führt. Es ist von fachlicher Verantwortung die Rede, doch wie steht es mit der wirtschaftlichen Verantwortung angesichts des allgegenwärtigen Wirtschaftlichkeitsgebots im KVG? Entscheidend ist, dass Chiropraktoren und Chiropraktorinnen, die über keinen eidgenössischen Abschluss verfügen, nicht die schweizerische Aus-, Weiter-, und Fortbildung unterlaufen. Diese anspruchsvolle Ausbildung könnte durch eine unselbständige Tätigkeit unterlaufen werden. Die Kantone, die für die Kontrolle der unselbständigen Chiropraktoren zuständig sind, verfügen nicht alle über genügend Wissen, um die ausländischen Curricula zu beurteilen. Auch ist nicht richtig, dass alle Chiropraktoren zum gleichen Tarif abrechnen dürfen. Der Tarif müsste gestaffelt sein. Die SVPC plädiert daher für eine Revision des Gesetzes, die eine Qualitätseinbusse bei den Chiropraktoren ausschliesst. Kritisch beurteilt die SVPC auch die Verwässerung der Sprachkenntnisse: Diese dürfen nicht auf das verhältnismässig Notwendige beschränkt sein. Die Vereinigung verlangt eine absolute Kommunikationsfähigkeit, nicht nur eine relative.

Die Schweizerische Union für Labormedizin (SULM) unterstützt die Stellungnahme der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). Sie beantragt zudem den Einbezug der Labormedizin in das Gesetz.

Gesundheitsförderung Schweiz unterstützt ganz allgemein die Interdisziplinarität in der medizinischen Grundversorgung. Dieses Verständnis sei die Voraussetzung für ein vorausschauendes und längerfristig günstigeres Gesundheitssystem.

Der Dachverband der Schweizerischen Verbände für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (suissepro) hält die Ausweitung «privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung» für ungenügend. Er plädiert dafür, dass auch Medizinalpersonen, die im Bereich des öffentlichen Rechts tätig sind, dem Gesetz und der Bewilligungspflicht unterstellt werden. Auch hält er es für unbedingt notwendig, dass alle Medizinalpersonen in den kantonalen Berufsregistern aufgeführt sind. Die Aufnahme neuer Ziele und Inhalte der Aus- und Weiterbildung geht manchmal zu weit und es ist fraglich, ob diese wirklich in ein Gesetz gehören. Suissepro unterstützt die beabsichtigte Stärkung der Grundversorgung und regt an, durch eine Ergänzung «in Arbeit und Freizeit» deutlich zu machen, dass die Arbeitswelt ein ideales Feld für Prävention darstellt.

Die Stiftung RefData unterstützt die Revision. Betreffend die Ausbildung zur komplementären Medizin fordert sie, dass eine Ausbildung nur notwendig ist, wenn die Methodologie den Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit [WZW] entspricht.

Die Ärztegesellschaft des Kantons Luzern schliesst sich den Stellungnahmen des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF/FMH) und der Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaften (KKA) an. Ihrer Ansicht nach sollte die Revision folgende Ziele erreichen: ''die Gleichbehandlung aller Ärzte, ungeachtet ob angestellt oder wirtschaftlich selbständig; Flexibilität für die Interfakultätskommission und das SIWF, die Aus- und Weiterbildung rasch und unkompliziert dem medizinischen Fortschritt und den Bedürfnissen anpassen zu können; die Bewahrung des Arztgeheimnisses mit einer Regelung analog zum Berufsgeheimnis der Anwälte. Folgendes sollte vermieden werden: eine Ausdehnung des Gesetzes auf Bereiche wie eHealth oder die Ziele des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»; eine Verkomplizierung und Bürokratisierung der Aus-, Weiter-, und Fortbildung; die Aufnahme von Regelungen ins Gesetz, die in Lernzielkataloge gehören sowie Überreglementierungen, wie z.B. die Pflicht zum Führen einer elektronischen Krankengeschichte.