Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/113: Teilrevision des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) · 54 Seiten
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Der Apothekerverband des Kantons Zürich schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme seines Dachverbandes pharmaSuisse an.
GalloSuisse befürwortet die Regelung, wonach die Ausbildung ausländischer Tierärzte vor der Bewilligungserteilung zu prüfen ist und stimmt mit dem SBV überein, dass eine flächendeckende Versorgung mit tierärztlichen Leistungen sichergestellt werden muss. Der Verband hält es klar für unsinnig, dass Tierärzte pro Kanton eine separate Bewilligung einholen müssen, um kantonsübergreifend tätig zu sein. Auch sollte das MedReg effizienter nutzbar sein. Mutationen sollten automatisch allen Kantonen weitergeleitet werden, in denen die Person eine Praxisbewilligung hat.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband verweist auf die ausführliche Stellungnahme des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) und verzichtet auf eine eigene Stellungnahme.
Die Fédération romande des consommateurs unterstützt die Revision des Gesetzes.
Der Verein Bernischer Tierärztinnen und Tierärzte befürwortet die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen.
4.2 Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln
Artikel 2 Absatz 2
21 Vernehmlassungsteilnehmende kritisieren diesen Passus, da er dem Bundesrat in ihren Augen zu weitgehende Kompetenzen einräumt. Die Mehrheit von ihnen verlangt eine Streichung von Artikel 2 Absatz 2.
Das Institut für Pflegewissenschaft der Universität Basel (Nursing Unibas) beantragt, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2, die Anerkennung des akademischen Pflegeberufs «Advanced Practice Nurse (APN)» als universitären Medizinalberuf. Die gegenwärtige Revision böte Gelegenheit, die APN dem MedBG zu unterstellen und dadurch die Ausbildungsanforderungen sowie den Rahmen für Gesetzgebung und Vollzug für eine selbständige Ausübung dieser Berufstätigkeit zu präzisieren.
Auch die SULM stellt den Antrag, dass die Labormedizin als Medizinalberuf im Sinne des MedBG in das Gesetz aufgenommen wird. Der Antrag geht dahin, dass sämtliche Berufe, die im Bereich Labormedizin gesetzlich geregelt sind, im MedBG aufgeführt und anerkannt werden sollten.
Artikel 4 Absatz 2
Gut die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich zu diesem Absatz geäussert haben, begrüsst den neu gesetzten Fokus auf die medizinische Grundversorgung. Die andere Hälfte lehnt ihn ab.
Die Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP), die Grünen, der Berufsverband der Haus- und Kinderärzte Schweiz (Hausärzte Schweiz), die Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin (SGIM), die Schweiz. Interfakultätskommission (SMIFK), der Verband Heime und Institutionen Schweiz (CURAVIVA) und der Verband wirtschaftlich unabhängiger Alters- und Pflegeeinrichtungen Schweiz (senesuisse) begrüssen den zusätzlichen Fokus auf die Hausarztmedizin. Die SMIFK führt aus, dies dürfe nicht bedeuten, dass Ärztinnen und Ärzte gute Pflegefachpersonen sein müssen. Hausärzte Schweiz erhofft sich davon namentlich eine Stärkung der Weiterbildung in der Praxisassistenz.
Für die Grünen sollten aber auch Spezialisierungen nicht zu kurz kommen.
GE, die Union schweizerischer komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen (UNION) und die Schweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft (ChiroSuisse) begrüssen die Hervorhebung der medizinischen Grundversorgung, verlangen jedoch, dass der Begriff durch Bestimmung der darin enthaltenen Sonderfächer weiter präzisiert wird und dass die Grundversorgung für alle universitären Medizinalberufe spezifisch definiert wird. Nach Ansicht der CVP sollte die Grundversorgung auch Kinderärzte, Gynäkologen oder Apotheker umfassen. UNION ist der Auffassung, dass die Umsetzung dieser Ausbildungsziele eine Nachrüstung im Bereich von Lehre und Forschung in der Hausarztmedizin bedingt.
Bezüglich der Terminologie halten BS, SIWF/FMH, senesuisse, SMIFK und das Centre Patronal den Begriff «Grundversorgung» für nicht zweckmässig. Dieser sollte laut BS und senesuisse durch