Vorlage und Erläuterungen LSMV
Vernehmlassung 2010/117: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 10 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage
4 Bei Anstalten mit über 200 Haftplätzen werden die Bereichspreise prozentual reduziert.
5 Bei Neubauten werden für Umgebungsarbeiten und die bewegliche Ausstattung Zuschläge festgelegt; diese sind als Prozentanteile der jeweiligen Platzkostenpauschalen einschliesslich eines allfälligen Sicherheitszuschlags zu bemessen.
6 Bei Umbauten werden die Pauschalen einschliesslich eines allfälligen Sicherheitszuschlags um einen Korrekturfaktor verringert. Der Faktor berücksichtigt den Eingriffsgrad und den Anteil der Veränderung. Die Beiträge für Umgebungsarbeiten und die bewegliche Ausstattung richten sich nach den effektiv anfallenden anerkannten Kosten.
Art. 20a (neu)
1 Für die Kosten von Bauten für die sportliche Betätigung wird ein flächenmässiger Zuschlag gewährt.
2 Für die Kosten von Bauten für die notwendigen Therapieräume in geschlossenen Anstalten, die speziell für den Vollzug von Massnahmen gemäss Artikel 59 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs2 benötigt werden, wird ein flächenmässiger Zuschlag gewährt.
3 Für die Kosten von Bauten für die Bildung geschaffenen zusätzlichen Räume wird ein flächenmässiger Zuschlag gewährt.
4 Für die Kosten von Bauten für die gewerblichen Betriebe, die der industriellen Produktion dienen, wird der Modellflächenwert für den Bereich «Arbeit» erhöht.
Art. 20b (neu, ehemals Art. 20 Abs. 6)
Bei Anstalten, die nur teilweise Aufgaben nach Artikel 2 LSMG erfüllen, wird die Pauschale proportional zum Anteil der Aufenthaltstage ausgerichtet, die auf strafrechtlich Eingewiesene entfallen (Art. 4 Abs. 3 LSMG).
II
Diese Änderung tritt am … in Kraft.
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin:
Die Bundeskanzlerin:
2 SR 311.0