Vorlage und Erläuterungen LSMV

Vernehmlassung 2010/117: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 10 Seiten

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Justiz BJ

Direktionsbereich Strafrecht

Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug

13. Mai 2011

Teilrevision der Verordnung über die Leis-

tungen des Bundes im Straf- und Massnah-

menvollzug (LSMV, 341.1)

Präzisierungen der Voraussetzungen zur Anerkennung von Erziehungseinrichtungen

Im Rahmen der NFA wurde mit der Revision der LSMV im Jahre 2007 die Pauschalierung der Betriebsbeiträge zugunsten der Erziehungseinrichtungen eingeführt. Seit dieser Revision wurden Unsicherheiten in der Interpretation und der Anwendung festgestellt. Aus diesem Grund sind Präzisierungen notwendig geworden.

Einerseits muss das Verhältnis zwischen der Anerkennung der Erziehungseinrichtung und der Beitragsberechtigung der stationären Angebote (Wohngruppen) einer Einrichtung geklärt werden und andererseits sind die Voraussetzungen, welche durch die Einrichtung selbst bzw. durch jede einzelne Wohngruppe zu erfüllen sind, zu präzisieren.

Bei den Änderungen handelt es sich ausschliesslich um sprachliche Präzisierungen und notwendig gewordene systematische Änderungen.

Platzkostenpauschale Erwachsene: Aktualisierung der Pauschalwerte

Seit nunmehr 10 Jahren wird die Platzkostenpauschale im Bereich der Erwachsenenanstalten des Straf- und Massnahmenvollzugs angewendet. Obwohl sich diese Bemessungsmethode insgesamt sehr gut bewährt hat, ist heute ein erhöhter Bedarf hin zu mehr Geschlossenheit und Sicherheit auszumachen. Zudem besteht schweizweit ein Mangel an Plätzen für den Vollzug von geschlossenen Massnahmen. Und gerade in diesem Bereich vermögen die heutigen Pauschalwerte nicht mehr zu genügen. Die Folge davon war, dass die Pauschale nicht mehr oder nur noch mit ungenügender Deckung angewendet werden konnte. Die Platzkostenpauschale Erwachsene wurde deshalb überarbeitet und den neuen Bedürfnissen angepasst. Diese Anpassungen finden sowohl in der LSMV als auch in der Verordnung des Departements (VEJPD; SR 341.14) ihren Niederschlag. Der beiliegende Bericht gibt Einblick in die der Pauschale zu Grunde liegenden Berechnungsgrundlagen.