Vorlage und Erläuterungen LSMV

Vernehmlassung 2010/117: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 10 Seiten

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Teilrevision LSMV Art. 19 Abs. 1 E-LSMV

Neu wird nicht mehr von Bezirksgefängnissen sondern gemäss der allgemeinen Definition von Gefängnissen gesprochen. Unter diesem Namen werden alle Kantonal-, Bezirks- und Regionalgefängnisse subsumiert.

Art. 19 Abs. 1bis E-LSMV

Dieser Absatz präzisiert die Tatsache, dass gem. Artikel 2 LSMG nur derjenige Teil der Bauten subventionsberechtigt ist, der dem Straf- und Massnahmenvollzug dient.

Art. 20 Abs. 2-6 E-LSMV

Der Artikel 20 wird neu gruppiert und in drei separate Artikel aufgeteilt. Er umfasst wie bisher die Zuschläge für die Sicherheit und die Umgebungs- sowie Ausstattungskosten. Neu beinhaltet er auch den Zuschlag für die Kleinanstalten sowie die Reduktion für die grossen Anstalten.

Art. 20a Abs. 1-4 E-LSMV

In diesem Artikel sind die Zuschläge für den Sport, für die Therapieräume in geschlossenen Massnahmenanstalten, für Räume, die der Bildung der Insassen dienen, sowie für allfällige Produktionswerkstätten geregelt.

Art. 20b E-LSMV

Dieser Artikel beinhaltet die gegenwärtig in Art. 20 Abs. 6 stehende Bestimmung.