Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/119: Mandat zur Neuverhandlung des Vertrages vom 27. April 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden · 7 Seiten
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überschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden in Bern unterzeichnet. Der Vertrag trat am 1. Juli 2001 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag in Bezug auf den Umfang der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheits- und Zollbehörden beispielgebend. Er ist auch heute noch eine ausgezeichnete Grundlage für die enge polizeiliche und grenzpolizeiliche Zusammenarbeit zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung.
Seit der Unterzeichnung des Vertrags fand jedoch auf der einen Seite eine rasante Weiterentwicklung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit statt. Österreich und die Schweiz haben im Rahmen der Fussball-Europameisterschaft EURO 2008 zudem wertvolle Erkenntnisse über Regelungslücken im Vertrag gewonnen. Überdies hat Österreich bei der Anwendung des Prümer Vertrages zusätzliche Erfahrungen gesammelt, die für die Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Polizeikooperation nützlich sind. Die wichtigste Entwicklung seit 1999 stellt jedoch die volle Beteiligung der Schweiz an der Schengener Zusammenarbeit und die voraussichtlich Ende 2011/ Anfang 2012 erfolgende Assoziierung Liechtensteins in diese Zusammenarbeit dar. Auf der anderen Seite haben in den vergangenen zehn Jahren auch die Herausforderungen zugenommen, welche die grenzüberschreitende Kriminalität an die verschiedenen Polizeibehörden stellen.
Eine Revision des Abkommens im Hinblick auf die identifizierten Weiterentwicklungsbereiche könnte den bestehenden, bereits zehn Jahre alten Polizeivertrag wiederum auf ein Niveau heben, um den aktuellen Herausforderungen der grenzüberschreitenden Kriminalität wirksam begegnen zu können. Überdies könnten Lücken gegenüber bestehenden Polizeiverträgen der Schweiz geschlossen und Kooperationsbereiche nachgeführt werden, welche die Schweiz etwa bereits mit Deutschland vereinbart hat.
3. Mögliche Anpassungen und Weiterentwicklungsbereiche des trilateralen Polizeivertrages
3.1 Angestrebter Umfang und Inhalt der Weiterentwicklung des trilateralen Polizeikooperationsabkommens
In ihrem gemeinsamen Abschlussbericht vom 9. Dezember 2010 identifizierten die Experten verschiedene Zusammenarbeitsbereiche, die neu in einen revidierten Polizeivertrag einfliessen sollen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Bereiche:
• Automatisierter Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten, inkl. der Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Strassenverkehrsvorschriften
Diese Zusammenarbeit ist analog der Zusammenarbeit mit Frankreich geplant. Zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Strassenverkehrsvorschriften