Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/124: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle, Teil 2: Umsetzung der Motion Schweiger (07.3856): Ausgewogeneres und wirksameres Sanktionssystem für das Kartellrecht · 58 Seiten
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Vernehmlassungsunterlage KG
Anhang Parlamentarische Initiative Kaufmann (08.443) vom 13.6.2008: Existenzgefährdung infolge von Kartellbussen verhindern
Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die folgenden Artikel des Kartellgesetzes (KG) sind zu ändern:
Artikel 49a
...
Absatz 3
...
Bst. b bis
das Unternehmen nachweist, dass es ein seiner Geschäftstätigkeit und seiner Branche angemessenes Programm zur Beachtung der kartellgesetzlichen Regeln eingeführt und nachhaltig betrieben hat;
...
Artikel 55a
Wer in Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Treuepflichten gegenüber dem Unternehmen vorsätzlich und durch aktive Handlungen an einer Wettbewerbsabrede gemäss Artikel 5 Absatz 3 von Unternehmen mit einem gemeinsamen
Marktanteil im betroffenen Markt von mehr als 30 Prozent mitwirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen bestraft.
Artikel 57
...
Absatz 3
Ist die gerichtliche Beurteilung verlangt worden oder hält die Wettbewerbskommission die Voraussetzungen einer Freiheitsstrafe für gegeben, so untersteht die strafbare Handlung der Bundesgerichtsbarkeit. In diesem Fall überweist die Wettbewerbskommission die Akten der Bundesanwaltschaft zuhanden des Bundesstrafgerichtes. Die Überweisung gilt als Anklage. Die Artikel 73 bis 83 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht vom 22. März 1974 gelten sinngemäss.