Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/124: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle, Teil 2: Umsetzung der Motion Schweiger (07.3856): Ausgewogeneres und wirksameres Sanktionssystem für das Kartellrecht · 58 Seiten
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soll, geniesst für den Bundesrat deshalb die Einführung von Verwaltungsmassnahmen Priorität, denn hier kann auf eine Vollzugspraxis namentlich im Bereich der Finanzmarktgesetzgebung zurückgegriffen werden. Bei der strafrechtlichen Umsetzungsvariante dienen namentlich die folgenden Vorkehren der Vollzugstauglichkeit: Die Schaffung eines separaten Verfahrens, das die eingespielte Praxis bei der Verfolgung und Sanktionierung von Unternehmen nicht stört, die Einführung eines separaten Straftatbestandes für kartellrechtliche Verstösse von natürlichen Personen sowie die Einführung einer Bonusregelung für natürliche Personen.
3.4 Andere Auswirkungen
Es gibt keine anderen namhaften Auswirkungen (wie Auswirkungen auf die Aussenpolitik, die Umwelt und Landschaft, die Raumplanung, die Regionalpolitik, die Agglomerationen, die künftigen Generationen, die Gleichstellung von Frau und Mann, die Behinderten, den Datenschutz).
4 Verhältnis zur Legislaturplanung
Das Revisionsvorhaben ist in der Legislaturplanung nicht angekündigt, da es auf eine überwiesene Motion des Parlaments zurückgeht.