Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Landwirtschaftsgesetz
Spezialkulturen und Weinwirtschaft
Anpassung der Produktion
Im Rahmen der AP 2007 wurde die Unterstützung von Massnahmen zur Sortenumstellung der Schweizer Rebfläche beschlossen. Rund 500 bis 1000 ha Rebfläche, die mit Chasselas und Müller-Thurgau bestockt waren, galten damals als überschüssig. Mit dieser Massnahme sollten Reben gerodet und gemäss Entscheid der Weinbauern durch weisse Spezialitäten oder rote Rebsorten ersetzt werden. Artikel 66 hält fest, dass die Beiträge längstens bis Ende 2011 ausgerichtet werden.
Zwischen 2003 und 2009 kamen 573,4 ha in den Genuss der Unterstützung des Bundes. Es wurden Beihilfen in Höhe von ca. 13,7 Millionen Franken ausbezahlt. Für die Jahre 2010 und 2011 umfassen die Anmeldungen 54,5 ha. Bei Abschluss der Massnahme wird sich die umgestellte Rebfläche auf etwa 625 ha belaufen.
Initiativen von Produzenten, die sich in Dauerkulturen im Obst- oder Gemüsebau diversifizieren, für die kein Grenzschutz besteht, werden seit 2004 unterstützt (AP 2007). Beiträge in Höhe von bis zu 30 Prozent der Investition in das Pflanzenkapital werden gemäss Artikel 58 längstens bis 2011 ausgerichtet. In den sieben Anwendungsjahren betrafen die Initiativen rund 280 ha innovative Kulturen – namentlich Spargeln, Tafeltrauben und Heidelbeeren – sowie 20 ha Kernobstkulturen, die auf früh- oder spätreife Kirschen- oder Pflaumenkulturen umgestellt wurden. Die Unterstützung beträgt 3,6 Millionen Franken.
Unterstützung des Obstmarktes
Mit der AP 2011 wurden insbesondere die Exportsubventionen für Obstsaftkonzentrat und Kirschenerzeugnisse Ende 2009 abgeschafft. Die Beiträge zur Deckung der Lagerkosten von Apfel- und Birnensaftkonzentrat wurden mit der Kürzung der unterstützten Höchstmenge per 1. Januar 2010 nach unten korrigiert. Auch nach dieser Anpassung können mit der Unterstützung von Lagerbeständen, die die Normalversorgung der Mostereien übersteigen, die natürlich auftretenden, jährlichen Ertragsschwankungen absorbiert werden. Die Versorgung mit inländischen Qualitätsrohstoffen ist auch bei schwacher Blüte von Hochstamm-Obstanlagen – beispielsweise infolge der Alternanz – möglich und die Produzentenpreise sind bei Überangebot stabiler. Ausgleichsimporte von Konzentraten sind nicht notwendig. Bei Erzeugnissen von Früchten, die keinem Grenzschutz unterstehen, kann die Preisdifferenz zwischen den inländischen und den importierten Früchten teilweise abgefedert werden, um mitzuhelfen, Absatzmärkte in der Verarbeitungsindustrie zu erhalten. Von dieser Massnahme profitiert namentlich der Markt für Konservenkirschen.
2.2.3.2 Konzept
Ackerbau
Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen für die Entwicklung eines vielfältigen, auf den Markt ausgerichteten, nachhaltigen Pflanzenbaus sowie für effiziente Produktionsketten. Mit Blick auf den