Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Landwirtschaftsgesetz
sung des Sektors an die neue Situation im Gange, namentlich durch die Modernisierung der Kulturen und die Reduktion der Flächen. Für einen Grossteil des Pflanzenbaus ist der Grenzschutz nach wie vor hoch, was dieses Instrument zu einem zentralen Element der Marktordnungen macht.
Ackerbau
Der jährliche Bedarf an Brotgetreide beträgt rund 450‘000 Tonnen. Obschon die Brotgetreidefläche in den vergangenen zehn Jahren um rund 10 Prozent auf rund 86‘700 ha abnahm, resultierte unter Berücksichtigung der Importe im Jahr 2009 ein Brotgetreideüberschuss. In der Folge deklassierte der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) als Marktentlastungsmassnahme auf eigene Rechnung rund 35‘000 Tonnen Brotgetreide der Ernte 2009 zur Verwendung als Futtermittel. Es bleibt somit festzustellen, dass die aktuelle inländische Anbaufläche von Brotgetreide in Jahren mit normalem Witterungsverlauf zur Bedarfsdeckung ausreicht.
Schweine, Rindvieh und Geflügel verzehren jährlich etwa 1,4 Mio. Tonnen Mischfutter115. Eine rückläufige inländische Produktion von Futtergetreide erfordert unter Beibehaltung der Tierbestände ansteigende Futtermittelimporte. Im Jahre 2009 waren Ergänzungsimporte an Futtergetreide116 von rund 330 000 Tonnen erforderlich.
Grenzschutz
Im Futtermittelbereich wird das Schwellenpreissystem mit variablen Zollansätzen angewendet. Der Bundesrat und das EVD bestimmen die Zielpreise (Schwellenpreise und Importrichtwerte) für die einzelnen Erzeugnisse. Die nach Ware spezifischen Grenzbelastungen ergeben sich aus der Differenz zwischen Importpreisen franko Grenze und den Zielpreisen. Die Kompetenz zur Festsetzung der in der Regel alle drei Monate an die Entwicklung der Warenpreise anzupassenden Zollansätze liegt nach Art. 20 LwG beim Bundesamt für Landwirtschaft. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung wurde seit 2005 mit der Reduktion der Zielpreise das Preisniveau für Futtergetreide um CHF 10.- je 100 kg gesenkt.
Im Jahre 2009 wurde das Zollkontingent Brotgetreide von 70‘000 Tonnen ausgeschöpft. Die Freigabe erfolgt in vier Tranchen, und die Zollkontingentsanteile werden im Windhundverfahren an der Grenze zugeteilt. Infolge der angestiegenen Preisvolatilität wird der Kontingentszollansatz von max. CHF 23.- je 100 kg vierteljährlich überprüft. Die Grenzbelastung für verarbeitetes Getreide zur menschlichen Ernährung (Mehl) ist mittels Ausbeuteziffer und einem Zollzuschlag von CHF 20.- je 100 kg an den Rohstoff geknüpft. Einfuhren ausserhalb des Zollkontingents werden mit dem Ausserkontingentszollansatz von CHF 76.- je 100 kg belastet. In Analogie zur Schwellenpreisreduktion beim Futtergetreide wurde seit 2005 der Kontingentszollansatz ebenfalls um CHF 10.- je 100 kg gesenkt. Dieser Abbau des Grenzschutzes wurde mit Erhöhungen des Zusatzbeitrages für offenes Ackerland
115 Auf die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse ausgerichtete Mischungen insbesondere aus energiereichem Getreide, eiweissreichen Rückständen der Pflanzenölgewinnung und/oder Ackerfrüchten, Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen.
116 Weichweizen (161‘700 t), Reis (61‘100 t, wovon 60‘200 t Bruchreis), Mais (60‘100 t), Gerste (21‘300 t), Hafer (21‘100 t), Körnersorghum (2‘000 t), Roggen (700 t), Hartweizen (600 t), Hirse (400 t), Triticale (300 t), Buchweizen (100 t).