Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Direktzahlungen (3. Titel LwG)

2.3 Direktzahlungen (3. Titel LwG)

2.3.1 Ausgangslage

2.3.1.1 Heutiges Direktzahlungssystem

Die Direktzahlungen sind eines der zentralen Instrumente der Agrarpolitik. Sie haben seit Anfang der neunziger Jahre laufend an Bedeutung gewonnen. Mit der Einführung der Direktzahlungen konnte die Stützung verstärkt von der Produktion entkoppelt, die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach Art. 104 BV118 verbessert und eine sozialverträgliche Entwicklung sichergestellt werden.

Das heutige Direktzahlungssystem im Überblick

Damit Betriebe heute Direktzahlungen erhalten, müssen sie den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen. Dieser umfasst die tiergerechte Haltung von Nutztieren, eine ausgeglichene Düngerbilanz, einen angemessenen Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen, eine geregelte Fruchtfolge, einen geeigneten Bodenschutz und eine gezielte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Weitere Grundvoraussetzungen für den Bezug von Direktzahlungen sind die Einhaltung der Gewässer-, Umwelt- und Tierschutzgesetzgebung, ein minimales Arbeitsaufkommen auf dem Betrieb gemessen in Standardarbeitskräften (SAK), Anforderungen bezüglich landwirtschaftlicher Ausbildung sowie dass der Betrieb bodenbewirtschaftend und bäuerlich ist. Zudem bestehen verschiedene Begrenzungen der Direktzahlungen (Altersgrenze, Abstufung der Beiträge bezüglich Fläche und Tierzahl, Grenzwerte für die Beitragssumme pro SAK sowie Einkommens- und Vermögensgrenzen).

Das heutige Direktzahlungssystem besteht aus allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen. Es umfasst folgende Instrumente:

Tabelle 23

Instrumente des heutigen Direktzahlungssystems

Beitragsart Zone Bezugskriterium

Allgemeine Direktzahlungen Allgemeiner Flächenbei- Alle Zonen Beitrag pro Hektare landwirttrag schaftliche Nutzfläche (LN). Zusatzbeitrag für offenes Alle Zonen Beitrag pro Hektare offene Ackerland und Dauerkultu- Ackerfläche und Dauerkulturen ren. Beitrag für die Haltung Alle Zonen Beitrag pro Raufutter verzeh- Raufutter verzehrender rende Grossvieheinheit Nutztiere, RGVE-Beitrag (RGVE). Als Raufutter verzehrende Nutztiere gelten Tiere der Rinder- und Pferdegattung, Schafe, Ziegen, Bisons, Hirsche, Lamas und Alpakas. Der Beitrag wird pro Hektare Futterfläche begrenzt; die Begrenzung ist nach Zonen abgestuft (Förderlimite).

118 SR 101