Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Direktzahlungen (3. Titel LwG)

Gemäss der Definition des Landwirtschaftsgesetzes nicht den Direktzahlungen zugerechnet werden die Anbaubeiträge nach Ackerbaubeitragsverordnung ABBV120, der Beitrag für den Gewässerschutz nach Artikel 62a GschG121 sowie der Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen nach Artikel 77a und 77b LwG. Die Anbaubeiträge sind im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz enthalten, die Beiträge nach Art. 62a GSchG und 77a und 77b LwG fungieren unter dem Zahlungsrahmen Direktzahlungen.

2.3.1.2 Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems

Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems

Mit der AP 2011 schlug der Bundesrat eine weitere Umlagerung von Mitteln aus dem Bereich der Marktstützung zu den Direktzahlungen vor. Das Parlament folgte den bundesrätlichen Vorschlägen nur teilweise. Dies lag unter anderem auch daran, dass verschiedene Parlamentarier nicht überzeugt waren, dass die Mittel mit dem heutigen Direktzahlungssystem wirklich zielführend und effizient eingesetzt werden. In der Folge überwies das Parlament eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S)122, mit der es den Bundesrat beauftragte, einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen. Am 6. Mai 2009 hat der Bundesrat den entsprechenden Bericht verabschiedet123. Darin kommt er zum Schluss, dass verschiedene Faktoren, wie die veränderten Rahmenbedingungen, die Notwendigkeit einer verbesserten Zielausrichtung und die Erkenntnisse aus der Evaluation, eine Weiterentwicklung des heutigen Direktzahlungssystems im Rahmen der nächsten Reformetappe notwendig machen. Er macht darin einen konkreten Konzeptvorschlag für ein weiterentwickeltes Direktzahlungssystem, mit dem die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch die Landwirtschaft wirksamer und effizienter gefördert werden soll.

Auftrag des Parlaments zur Konkretisierung des Konzepts

Der Bericht wurde in den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben von Stände- und Nationalrat und in deren Plenen behandelt. Dabei wurde festgehalten, dass das im Bericht "Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems" dargelegte Konzept kohärent und zukunftsgerichtet sei. Es biete eine geeignete Grundlage, um die gemeinwirtschaftlichen Leistungen unter den zukünftigen Rahmenbedingungen zu sichern und die Direktzahlungen wirksam und effizient einzusetzen. Entsprechend hat das Parlament eine Folgemotion der WAK-S124 überwiesen und damit den Bundesrat beauftragt, den Konzeptvorschlag zu konkretisieren und dem Parlament bis Ende 2011 eine diesbezügliche Botschaft zu unterbreiten. Die multifunktionalen Aufgaben gemäss Artikel 104 BV und die im Bericht definierten Ziele haben als Grundlage zu dienen (vgl. Ziff. 1.6).

120 SR 910.17

121 SR 814.20

122 06.3635 Mo Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates, Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems, 10. November 2006

123 Bundesrat (2009): Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems

124 09.3973 Mo Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates, Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Konkretisierung des Konzepts, 16. Oktober 2009