Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 155Fedlex · Vorlage

Direktzahlungen (3. Titel LwG)

sen orientierte Landschaftsleistungen der Landwirtschaft zielgerichtet zu fördern.

‐ Obwohl das Sömmerungsgebiet für viele seltene Arten ein wichtiger Lebensraum darstellt, besteht dort heute kein Instrument, Biodiversitätsleistungen gezielt zu fördern. Für die Biodiversität wertvolle Flächen unterhalb der Wald- und Strauchgrenze sind aufgrund ihrer meist extensiven Nutzung verstärkt vom Waldeinwuchs betroffen. Solche Flächen können heute nicht mit spezifischen Direktzahlungen gefördert werden. Dadurch wird eine künstliche, nicht zielführende Grenze gezogen. Weiter gibt es keine Massnahmen, um die Qualität von Ökoflächen aufzuwerten. Zudem werden die Planung, Umsetzung und der Vollzug von Vernetzungsprojekten in den Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt, was zu einem verhältnismässig grossen Aufwand führen kann.

‐ Bei der Umsetzung der Ressourcenprojekte hat sich gezeigt, dass durch die Regionalisierung teilweise ein unnötiger Verwaltungsaufwand entsteht. Es fehlt die Möglichkeit, Verfahren und Techniken, die sich flächendeckend anwenden lassen, national zu fördern.

‐ Der Trend bei der Wiederkäuerfütterung geht in Richtung eines verstärkten Kraftfuttereinsatzes. Dadurch droht ein langfristig strategischer Wettbewerbsvorteil der Schweizer Milch- und Fleischproduktion verloren zu gehen. Einzig im Rahmen des Biobeitrags besteht heute ein Anreiz für einen möglichst hohen Raufutteranteil in der Wiederkäuerfütterung.

‐ Die Ausnahmen zur heutigen Regelung, wonach erschlossenes Bauland von den Direktzahlungen ausgeschlossen ist, werden zu stark in Anspruch genommen. Dieser grundsätzlich wirkungsvolle Beitrag zum quantitativen Bodenschutz ist dadurch in seiner Wirkung stark eingeschränkt.

Neben der Beurteilung der Effektivität und der Effizienz der Direktzahlungsinstrumente ist auch eine glaubwürdige und schlanke Umsetzung von grosser Bedeutung. Der gut organisierte Vollzug durch Bund und Kantone sowie der hohe Anteil an unspezifischen Direktzahlungen führen dazu, dass die Transaktionskosten heute vergleichsweise tief sind. Die tiefen Transaktionskosten müssen aber auch vor dem Hintergrund teilweise hoher Zielverfehlungskosten beurteilt werden (vgl. Ziff. 4.3.5).

2.3.2 Konzept

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass die Entkopplung der Stützung von den Preisen und die Einführung der Direktzahlungen zu namhaften Verbesserungen bei den gemeinwirtschaftlichen Leistungen geführt haben. Allein die Entkopplung ist kein Garant dafür, dass diese Leistungen auch tatsächlich effizient und im gesellschaftlich erwünschten Ausmass bereitgestellt werden. Die agrarpolitischen Ziele können nicht erreicht werden, wenn Direktzahlungen über keinen klaren Leistungsbezug verfügen. Die OECD (2008) hält fest, dass zusätzliche Effektivitäts- und Effizienzverbesserungen durch eine bessere Zielausrichtung („targeting“) und