Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Landwirtschaftsgesetz
schlecht erschlossene und hofferne Flächen einzuwachsen drohen128. Die RGVE- und TEP-Beiträge weisen zudem eine suboptimale Transfereffizienz auf. Zum einen ergibt sich eine negative Rückkopplung mit den Märkten; Modellrechnungen zeigen, dass die Milch- und Rindfleischpreise ohne Tierbeiträge um rund 2-5 Prozent höher zu liegen kommen würden als in einem Referenzszenario mit RGVE- und TEP-Beiträgen. Zum anderen bewirken diese Zahlungen, dass Betriebe ihre Tierhaltung intensivieren, obwohl die zusätzlichen Kosten dieser Intensivierung höher sind als die zusätzlichen Erlöse129. Schliesslich ist deren direkte Kopplung an die Anzahl gehaltener Tiere auch nicht kompatibel mit den Kriterien der WTO-Green Box (vgl. Ziff. 2.11.1).
Optimierungspotenzial bei weiteren Direktzahlungsinstrumenten
Neben den oben angesprochenen grundsätzlichen Schwächen des heutigen Direktzahlungssystems bestehen auch bei einzelnen an sich unbestrittenen Instrumenten Verbesserungspotenziale bzw. fehlen für bestimmte Leistungen spezifische Förderinstrumente:
‐ Einige der geltenden Eintretens- und Begrenzungskriterien und gewisse Bestimmungen des ÖLN schränken den unternehmerischen Spielraum ein und bremsen die Strukturentwicklung.
‐ Der ÖLN als Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen hat sich bezüglich Geltungsbereich und Ausgestaltung grundsätzlich bewährt. Anpassungsbedarf besteht bei der Verbesserung und Vereinfachung des Vollzugs sowie in der Verknüpfung der eng mit der landwirtschaftlichen Nutzung verbundenen Bewirtschaftung von Objekten nationaler Inventare im Rahmen des Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG130.
‐ Die heutige Ausgestaltung des Hangbeitrags berücksichtigt den Übergang zwischen der maschinellen Mähnutzung und der Bewirtschaftung von Hand zu wenig. Das führt dazu, dass insbesondere sehr steile Flächen nicht mehr gemäht, sondern nur noch beweidet werden und so die Gefahr des Waldeinwuchses steigt.
‐ In vielen Gemeinden und Regionen bestehen spezifische landschaftliche Zielsetzungen. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Landschaft wäre die Landwirtschaft in der Lage, wesentlich zur Erreichung dieser Ziele beizutragen. Eine Förderung solcher Leistungen ist heute jedoch nur indirekt und unspezifisch möglich, als Nebeneffekt ökologischer oder allgemeiner Direktzahlungen. Es besteht gegenwärtig keine Möglichkeit, auf die Vielfalt landschaftlicher Charakteristika ausgerichtete und an regionalen Bedürfnis-
128 Lauber S. (2006): Agrarstrukturwandel im Berggebiet. Ein agentenbasiertes, räumlich explizites Agrarstruktur- und Landnutzungsmodell für zwei Regionen Mittelbündens. Dissertation ETH Zürich. ART-Schriftenreihe 2. Agroscope Reckenholz-Tänikon ART; Lauber S. et al. (2011): Evaluation der Sömmerungsbeitragsverordnung (SöBV) und alternativer Steuerungsinstrumente für das Sömmerungsgebiet: Befragungsgestützte ex post- und ex ante-Analysen der Sömmerungsnachfrage. Schlussbericht des AlpFUTUR- Teilprojekts 13 «Politikanalyse». Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, Birmensdorf, und Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
129 Barth L., Lanz S. und Hofer C. (2011): Förderung der grünlandbasierten Tierproduktion mit der Agrarpolitik 2014-2017, Agrarforschung Schweiz 2(1), 20-25.
130 SR 451