Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Direktzahlungen (3. Titel LwG)

Gegengewicht zum laufend steigenden Kraftfuttereinsatz in der Wiederkäuerproduktion gesetzt werden.

Diese neue Massnahme kann den Standortvorteil im „Grasland Schweiz“ zusätzlich verstärken und einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsstrategie leisten. Gegenüber den Konsumenten können nebst dem ernährungsphysiologisch interessanten Fettprofil auch der geringere Futtermittelimport sowie die Stärkung der einheimischen Produktion ausgelobt werden. Privaten Labeln steht es offen, diesen Ansatz als Grundlage für eigene Anforderungen zu verwenden.

Mögliche künftige Programme

Zur Reduktion der klimawirksamen Emissionen der Landwirtschaft können unter dem vorgeschlagenen Gesetzesartikel klimaoptimierte Produktionsformen gefördert werden. Hierzu sind die laufenden Analysen und Vorschläge im Rahmen der nationalen Klimastrategie bzw. der Klimastrategie Landwirtschaft auszuwerten und in entsprechende Produktionssysteme zu integrieren.

Tierwohlbeiträge

Die Tierwohlprogramme BTS und RAUS setzen im Vergleich zur Tierhaltung nach Tierschutzgesetzgebung wesentlich höhere Anforderungen bezüglich Tierwohl voraus. Aufgrund dieser Anforderungen ergeben sich beim BTS-Programm höhere Investitionskosten (z.B. für grössere Stallflächen) sowie Mehrarbeit und höhere Materialkosten, namentlich für die Einstreue. Beim RAUS-Programm haben die erhöhten Anforderungen insbesondere einen grösseren Arbeitsaufwand zur Folge, beispielsweise für das Führen der Tiere vom Stall zur Weide und zurück.

Die Förderung des Tierwohls über die Direktzahlungsprogramme BTS und RAUS hat sich bewährt. Zudem zeigt der Anreiz eines um 20 Prozent erhöhten Ansatzes der Investitionshilfepauschale pro GVE für den Bau von BTS-Ställen ebenfalls die gewünschte Wirkung. Es besteht kein Handlungsbedarf, an den beiden Tierwohlprogrammen als auch am System der Investitionshilfezuschläge grundsätzliche Änderungen vorzunehmen, weshalb sie weitergeführt werden sollen.

Je nach Tierkategorie variiert die Beteiligungsrate erheblich; 2009 lagen die Beteiligungen der verschiedenen Tierkategorien beim BTS-Programm zwischen 8 und 96 Prozent und beim RAUS-Programm zwischen 3 und 96 Prozent. Der Hauptgrund für die bei bestimmten Tierkategorien geringe Beteiligung ist dabei nur zu einem geringen Teil die Höhe des Beitrags. Wesentlich wichtigere Faktoren sind beispielsweise der bauliche Zustand des bestehenden Stalls oder der Weg zwischen Stall und Weide. Folglich würde eine Erhöhung des Beitrags bei den meisten Tierkategorien mit geringer Beteiligung kaum zu einer wesentlichen Erhöhung der Beteiligungsrate führen. Für Tierkategorien mit grossen Ziellücken, bei denen effektiv ein Potenzial zur Erhöhung der Beteiligungsraten besteht, sollen die Beitragsansätze indes erhöht werden. Diese Voraussetzung ist insbesondere beim weiblichen und männlichen Jungvieh der Rindviehgattung erfüllt, weshalb für diese Tierkategorien der Beitrag erhöht wird.

Ö Neuregelung in Art. 75 LwG