Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Landwirtschaftsgesetz
Tabelle 32
Beiträge zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen im Vergleich
Heutiges Direktzahlungssystem AP 14-17
Beitrag für den biologischen Landbau Beitrag für gesamtbetriebliche Produktionssysteme wie den Biolandbau
Beitrag für die extensive Produktion von Beitrag zur Förderung sektoraler Produkti-Getreide und Raps onsformen in der Pflanzen- und Tierproduktion
Beitrag für besonders tierfreundliche Keine Änderung
Stallhaltungssysteme (BTS) und für den
regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS)
Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung
Die Programme zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen haben sich bewährt und sollen weitergeführt werden. Die neu vorgesehene Fördermöglichkeit für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion soll dazu beitragen, den Einsatz von Kraftfutter in der Wiederkäuerproduktion zu begrenzen und den heutigen Wettbewerbsvorteil im Bereich der Raufutterveredlung zu erhalten. Um künftige Herausforderungen aufnehmen zu können, sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit entsprechende Programmerweiterungen möglich sind. Aufgrund der engen Verknüpfung von solchen Produktionsformen mit privaten Labels ist es wichtig, dass damit auf dem Markt ein Mehrerlös generiert werden kann.
2.3.2.9 Ressourceneffizienzbeiträge
Ausgangslage und Ziele
Die Zielsetzungen zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen werden über verschiedene Massnahmen gefördert. Der ÖLN trägt wesentlich dazu bei, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden. Auf der Seite der Förderinstrumente wirkt sich die Umstellung von tierbezogenen Beiträgen auf flächenbezogene Versorgungssicherheitsbeiträge mit Mindesttierbesatz (vgl. Ziff. 2.3.2.5) insbesondere in den ökologisch sensiblen Gebieten positiv auf die Umwelt aus.
Handlungsbedarf und Konzept
Heute besteht kein Instrument, mit dem der Bund auf nationaler Ebene direkt landwirtschaftliche Massnahmen zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen fördern oder die Effizienz beim Einsatz von Produktionsmitteln steigern kann. Es existiert ein Instrument zur regionalen oder branchenspezifischen Förderung der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen und eines zur regionalen Reduktion von übermässigen Gewässerbelastungen:
- Im Rahmen von Artikel 77a und 77b LwG richtet der Bund einen Beitrag zur Förderung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen an regionale und branchenspezifische Projekte aus. Die Zielbereiche sind die für die