Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Landwirtschaftsgesetz
Fokus: Beispiele von Zielen und Massnahmen für die Landschaftsqualität
Plateaulandschaften des Faltenjura – Franches-Montagnes, Bereich der Wytweiden Zielsetzungen
- Mosaikartige Struktur (Bestockungsgrad von 20-40 %)
- Offenes, nicht durch Zäune unterteiltes Areal (Schlaggrösse mind. 50 ha)
- Verbesserte Zugänglichkeit für Reiter und Fussgänger
- Erhalt traditioneller Anlagen
Entsprechende Massnahmen
- Auflichtung, Neupflanzung, Einrichtung von Tränken, Weideführung
- Beibehaltung gemischter Herden (Kühe, Jungvieh, Pferde)
- Einrichtung und Unterhalt entsprechender Weidetore
- Instandstellung von Weidemauern, Holzzäunen, Trögen
Entwässerte, ackerbaudominierte Ebenen des Mittellands – Plaine de l’Orbe
Zielsetzungen
- Offenheit und visuelle Eigenart (Geometrie der Gewässerkorrektur) akzentuieren
- Naherholungsnutzungen ermöglichen, Zugänglichkeit verbessern
- Kontrast zwischen Kulturlandschaft und Naturlandschaft schaffen
Entsprechende Massnahmen
- Freihaltung von Bauten/Anlagen, gezielte Gliederung mit Baumreihen sowie Anordnung und erhöhter Vielfalt der Ackerkulturen
- Rastplätze anlegen, Güterwege in Rad- und Wanderwegnetz integrieren
- Im Kontext Sanierung Gewässerkorrektur: punktuelle Nutzungsaufgabe und Schaffung von Feuchtstandorten mit natürlicher Dynamik
Beitragskonzept
Einheitsbeitrag: Der Kanton finanziert die leistungsbezogenen Zahlungen an die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen aus der Gesamtsumme des Einheitsbeitrags, der zu 80 Prozent durch den Bund und zu 20 Prozent durch den Kanton übernommen wird. Berechnungsgrundlage ist die von den Vertragsnehmern bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. der Normalbesatz (vgl. Nr. 4 in Abbildung 40). Beitragsmodulation: Die Bestimmung der Höhe der leistungsbezogenen Zahlungen an die Bewirtschafter erfolgt projektbezogen durch den Kanton. Die spezifischen Beiträge sind Ergebnis einer an den verschiedenen vertraglich vereinbarten Leistungen ausgerichteten, aufwandbezogenen Modulation des Einheitsbeitrags. Sie können auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche, der Sömmerungsfläche und auf landwirtschaftlichen Pflegeflächen ausgerichtet werden (vgl. Nr. 5 in Abbildung 40). Für die Leistungsvereinbarungen und die Modulation der Beiträge definiert der Bund Rahmenbedingungen.