Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Landwirtschaftsgesetz
Die Höhe der leistungsbezogenen Direktzahlungen ist so angesetzt, dass effizient wirtschaftende Betriebe zusammen mit den Markterlösen die Kosten decken können.
Grundsätzlich haben Neueinsteiger kein Anrecht auf die Anpassungsbeiträge. Um eine Verzögerung der Hofübergabe zu verhindern bzw. den Vertrauensschutz zu gewährleisten sind verschiedene Lösungsansätze denkbar (z.B. Übertragung der Beitragsberechtigung auf den Hofnachfolger für eine befristete Zeit; kein Wegfall der Beitragsberechtigung falls Betriebsübernahme während einer beschränkten Zeit nach dem Systemwechsel erfolgt oder falls der Hofnachfolger bereits eine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert hat bzw. zum Zeitpunkt des Systemwechsels in Ausbildung ist). Je nachdem wie offen bzw. wie restriktiv man allfällige Übertragungsmöglichkeiten definiert, wird der positive Effekt der Anpassungsbeiträge auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Flächenmobilität mehr oder weniger stark ausfallen.
Ö Neuregelung in Art. 77 LwG
Tabelle 34
Beiträge zur Einkommenssicherung im Vergleich
Heutiges Direktzahlungssystem AP 14-17
Anteil Flächenbeitrag Anpassungsbeiträge
Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung
Mit den Anpassungsbeiträgen wird die soziale Komponente des heutigen Direktzahlungssystems in einen eigenen, personengebundenen Beitrag umgelagert. Damit wird der Systemübergang aus einzelbetrieblicher Sicht abgefedert und durch den Personenbezug resultiert eine hohe Transfereffizienz. Mit den Anpassungsbeiträgen kann der Systemübergang auch aus sektoraler Sicht einfacher vollzogen werden. Mit der Entkopplung eines wesentlichen Teils der Direktzahlungen kann überdies die Flächenmobilität erhöht werden.
2.3.2.11 Dezentrale Besiedlung
Die dezentrale Besiedlung wird – wie dies bereits mit dem heutigen System der Fall ist – gefördert, indem über die Direktzahlungen weiterhin namhafte Mittel in periphere Regionen fliessen und dort zur Wertschöpfung auch in vor- und nachgelagerten Bereichen beitragen. Von besonderer Bedeutung sind diesbezüglich die Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträge, die je eine Komponente für den Ausgleich von natürlichen Erschwernissen enthalten. Eine zusätzliche spezifisch auf die Erhaltung der dezentralen Besiedlung ausgerichtete Direktzahlung ist jedoch nicht sinnvoll, da der Bund in den Sektoralpolitiken keine expliziten Besiedlungsziele verfolgt, die Leistung nicht von der Landwirtschaft allein sichergestellt werden kann und sich eine Definition besiedlungsgefährdeter Gebiete schwierig gestalten